Mit der Anpassung folgt der Aargauer Regierungsrat der Empfehlung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK).
Um diese Empfehlung ins kantonale Recht zu übernehmen, änderte der Regierungsrat die Sozialhilfe- und Präventionsverordnung, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Der Grundbedarf in der Sozialhilfe steigt demnach von 1006 Franken auf 1031 Franken pro Monat für einen Einpersonenhaushalt. Das sind 25 Franken mehr pro Monat.
Anpassung notwendig
Von der Preisentwicklung seien Haushalte mit geringen finanziellen Mitteln besonders betroffen, hiess es in der Medienmitteilung. Um ein stabiles Leistungsniveau in der Sozialhilfe und die Kaufkraft der betroffenen Haushalte abzusichern, sei es notwendig, den Grundbedarf in der Sozialhilfe an die Teuerung anzupassen.
Der Grundbedarf in der Sozialhilfe deckt die Ausgaben beispielsweise für Nahrungsmittel, Bekleidung, Energie, Haushalt und Verkehr.
Die Gemeinden sind im Kanton Aargau für den Vollzug der Sozialhilfe zuständig. Die Teuerungsanpassung des Grundbedarfs bedeute für die Gemeinden einen administrativen Mehraufwand, weshalb die Änderung erst per 1. Mai in Kraft trete, hielt die Staatskanzlei fest. (SDA)