Darum gehts
- SVP will Bundesrats-Ruhegehalt kürzen und in reguläre Pensionskasse überführen
- Bundesrat verteidigt aktuelles System zur Sicherung unabhängiger Entscheidungen
- Alt Bundesräte erhalten derzeit 230’000 Franken jährlich als Ruhegehalt
Die SVP lässt nicht locker. Einmal mehr will sie den Bundesräten ans Portemonnaie. Einmal mehr hat Nationalrat Thomas Burgherr (62) das Ruhegehalt der Magistraten ins Visier genommen, schliesslich bekommen alt Bundesräte nach dem Rücktritt die Hälfte ihres Jahresgehalts. Bei rund 470'000 Franken plus Spesen macht das eine Rente von über 230'000 Franken. Und bis jetzt konnte der Bundesrat dies immer verteidigen.
Für die SVP aber bleibt das Ruhegehalt zu hoch. «Wie können wir glaubhaft am allgemeinen Rentensystem herumschrauben, wenn wir nicht bei den teuren Sonderlösungen der obersten politischen Behörden anfangen?», argumentiert Burgherr.
Bundesrat sieht sich auf Ruhegehalt angewiesen
Schon im letzten April wollte die SVP nicht nur die Bundesratsrente kürzen, sondern Zückerli wie eine Limousine mit Chauffeur oder ein 1.-Klasse-GA gleich ganz streichen lassen. Nur einen Monat später versuchten Parteivertreter, das Ruhegehalt auf 100’000 Franken zusammenstreichen zu lassen. Ehemalige Bundesräte seien nicht auf so hohe Renten angewiesen, begründete Nationalrat Thomas Knutti (52). Der Überschuss solle für die 13. AHV-Rente eingesetzt werden.
Es mag wenig erstaunen: Die Landesregierung hält gar nichts davon, dass ihre künftigen Ruhegehälter gekürzt werden sollen. Ihr Argument: Bundesräte und Bundesrätinnen zahlten während ihrer Amtszeit nicht wie normale Angestellte in eine Pensionskasse (BVG) ein – und seien daher nur ungenügend abgesichert. Die Amtsdauer von Magistratspersonen sei zu kurz, um das benötigte Kapital anzusparen. Der Bundesrat befürchtet, eine BVG-Rente würde zu mager ausfallen.
Ausserdem trage das heutige System vor allem dazu bei, dass Entscheidungen im Amt unabhängig von persönlichen finanziellen Überlegungen getroffen werden können, argumentiert der Bundesrat weiter. Das sei auch von der Eidgenössischen Finanzkontrolle betont worden. Hat ein alt Bundesrat hohe Einkünfte neben seinem Ruhegehalt, wird dieses entsprechend gekürzt.
«Kein Bundesrat verlumpt nach dem Rücktritt»
Daran will SVP-Burgherr nun anknüpfen. Mit einem neuen Vorstoss will er das Rentensystem so anpassen, dass Bundesräte, Bundesrichter sowie Bundeskanzler dem BVG unterstellt werden und reguläre Pensionskassen- und AHV-Leistungen erhalten. Nur in den ersten zwei Jahren nach dem Abgang sollen sie die bisherige Pauschalrente bekommen, um eine Übergangszeit zu gewährleisten, sofern sie das Rentenalter noch nicht erreicht haben.
«Mit diesem Vorschlag verlumpt kein Bundesrat nach dem Rücktritt», ist Burgherr überzeugt. Gleichzeitig werde die heute «stossende und nicht mehr zeitgemässe Sonderbehandlung» in eine moderne Altersvorsorge überführt.
Dass nach einer Übergangszeit nicht mehr alle alt Bundesräte die gleiche Rente erhalten und diese möglicherweise sinkt, ist von der SVP so gewollt. «Denn das würde unser Milizsystem und die Eigenverantwortung betonen», findet Burgherr. Bei einem so hohen Lohn sowie weiteren Privilegien sei aber auch sonst ein «würdiges, unabhängiges und eigenverantwortliches Leben» wohl genug abgesichert – auch ohne Pauschalrente und Sondersettings.
Die Bundesrats-Ruhegehälter sind seit langem umstritten. Bis heute aber hat das Parlament immer daran festgehalten. Und so könnten die Magistraten auch diesen Sturm schadlos überstehen.