Aufgrund der veränderten globalen Sicherheitslage – insbesondere des anhaltenden Kriegs in der Ukraine und anderer regionaler Konflikte – seien die bestehenden Schutzbauten und deren Erhaltung von grosser Bedeutung, schrieb der Bundesrat am Mittwoch. Die jüngsten Entwicklungen zeigten, dass bewaffnete Konflikte auch im 21. Jahrhundert eine reale Bedrohung darstellten.
Er hat deshalb eine Revision der Zivilschutzverordnung (ZSV) in die Vernehmlassung geschickt. Diese läuft bis am 7. Februar 2025.
Ab 2027 soll um mindestens 5 Millionen aufgestockt werden
Für die Erneuerung und den Werterhalt der Schutzanlagen für die Führungsorgane und den Zivilschutz plant der Bund ein umfangreiches Investitionsprogramm. Ab 2027 sei eine Erhöhung des jährlichen Budgets von 9 auf 14 bis 15 Millionen Franken notwendig, schrieb die Landesregierung.
Mit dem Geld sollen beispielsweise alternde Komponenten wie Belüftungsaggregate und Schutzfilter ersetzt werden.
Der Bundesrat will auch die Schutzraumbau- beziehungsweise Ersatzbeitragspflicht auf Erweiterungs- und Umbauten sowie Nutzungsänderungen ausweiten. Grundsätzlich muss bei einem Neubau eines Wohnhauses ein Schutzraum erstellt werden. Falls dies nicht notwendig oder möglich ist, hat die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer einen Ersatzbeitrag zu entrichten.
Für jede Einwohnerin und jeden Einwohner ein Schutzplatz
Die Kosten für den Werterhalt und die Erneuerung der Schutzräume für die Bevölkerung können die Kantone mit Ersatzbeiträgen finanzieren, wofür gesamtschweizerisch rund 880 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Der Grundsatz, dass für jede Einwohnerin und jeden Einwohner ein Schutzplatz in Wohnortnähe zur Verfügung stehen soll, bleibt unverändert.
Um die gestiegenen Kosten für den Schutzraumbau besser abzudecken, ist eine Erhöhung der Ersatzbeiträge von 800 auf 1400 Franken pro Schutzplatz geplant. Diese Anpassung ist laut dem Bundesrat notwendig, da die Ersatzbeiträge seit 2012 nicht mehr an die aktuellen Mehrkosten für die Erstellung eines Schutzplatzes angepasst wurden.
Mit den geplanten Massnahmen will der Bundesrat die Widerstandsfähigkeit der Schweiz im Falle eines bewaffneten Konflikts gewährleisten, wie er schrieb. Die Änderungen erfolgen auf der Grundlage eines Konzepts, das das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (Babs) zusammen mit den Kantonen entwickelt hat. Nun können sich Parteien, Verbände und weitere Betroffene zu den Vorschlägen äussern.