Wer bis 2012 ein Einfamilienhaus gebaut hat, musste darin auch einen Schutzraum einrichten – mit Liegeplätzen, einem Trocken-WC und einer Lüftung. Demzufolge gibt es in der Schweiz etwa 100'000 Eigenheime mit solchen Luftschutzkellern. Noch.
Denn, wie Radio SRF am Freitag berichtet, wollen Bund und Kantone diese Schutzräume aufheben. Gemäss dem noch unveröffentlichten «Konzept Schutzbauten» des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (Babs) sollen Schutzräume mit weniger als sieben Plätzen aufgehoben werden.
Zu kleinteilig für den Notfall
Dies hat zwei Gründe: Erstens müssten die Lüftungen nun erneuert werden – viele sind über 40 Jahre alt. Doch das würde sich nicht lohnen, wie Urs Marti, Präsident der Konferenz der kantonalen Verantwortlichen für Zivilschutz, gegenüber Radio SRF bestätigt. Es sei schlicht zu teuer, die meisten dieser Ventilationsgeräte würden gar nicht mehr hergestellt.
Zweitens – und wichtiger – haben private Schutzräume für den Zivilschutz einen gewichtigen Nachteil: Die Leute wären im Katastrophenfall verteilt und nicht gut erreichbar. «Diese Schutzräume sind im Ereignisfall schwierig zu bewirtschaften. Eine solche Vielzahl kann der Zivilschutz gar nicht abdecken», so Marti. Bei grösseren Anlagen mit 25 bis 50 Plätzen sei dies deutlich einfacher.
Erst müssen Plätze geschaffen werden
Bis Eigenheimbesitzer ihre Schutzräume aber endgültig nur noch als Weinkeller oder Hobbyraum benutzen können, dürften noch ein paar Jahre vergehen: Da der Grundsatz «Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner ein Schutzplatz» weiterhin gilt, müssen für die Hunderttausenden von Eigenheimbewohnern erst neue Plätze in grösseren Anlagen geschaffen werden.
Geplant ist etwa, Kommandozentralen oder andere Anlagen des Zivilschutzes auszubauen. «Erst wenn genügend Plätze vorhanden sind, kann man auf die kleinen Schutzräume verzichten», sagt Marti. Zuvor müssen eventuell auch noch Bundesrat und Parlament ihren Segen dazu geben.
Auf Besitzer von Mehrfamilienhäusern und anderen Gebäuden kommen hingegen Mehrkosten zu. Heute sind Schutzräume nur bei neuen Überbauungen ab 38 Zimmern vorgeschrieben. Künftig sollen die Behörden in allen Gemeinden ausnahmsweise auch Schutzräume für kleinere Überbauungen vorschreiben dürfen. (sf)