Für junge Unternehmen ist «Die Höhle der Löwen» eine grosse Chance. Vor erfahrenen Investoren können Firmen-Gründer ihre Idee vorstellen. Doch damit man überhaupt um die Gunst von Dr. Georg Kofler (63), Nils Glagau (45), Judith Williams (49), Ralf Dümmel (54), Nico Rosberg (35), Dagmar Wöhrl (66) und Carsten Maschmeyer (61) kämpfen darf, muss man einen knallharten Vertrag unterschreiben. Der hat es, wie «Bild» enthüllt, in sich.
Wer sich als Gründer bei «Die Höhle der Löwen» bewirbt, verpflichtet sich dazu, exklusiv mit den Investoren über seine Idee zu verhandeln. Das darf aber erst in der Sendung geschehen. Vor dem Dreh ist die Kontaktaufnahme mit den Investoren untersagt. Sollte ein Deal zustande kommen, müssen die Gründer alle relevanten Geschäftslagen offenlegen.
Vertragsstrafe bei Verstoss
Während der Sendung muss ein respektvoller Umgang mit den Konkurrenten gepflegt werden. Beleidigungen werden nicht toleriert. Auch das Klauen von Ideen ist ein absolutes No-Go. Die Gründer versichern bei einer Teilnahme, dass diese nicht gestohlen ist. Falls doch, übernimmt Vox keine Verantwortung bei einer Klage.
Bevor die Sendung im TV erscheint, dürfen die Unternehmer nicht über ihre Teilnahme reden. Falls sie dies doch tun wollen, brauchen sie die Einwilligung des Senders. Nach ihrer Teilnahme bei «Die Höhle der Löwen» gilt ein zweijähriges Konkurrenzverbot. Heisst: Die Gründer dürfen nicht in ähnlichen Formaten teilnehmen. Wer sich nicht an diese Regeln hält, dem droht eine Vertragsstrafe, deren Höhe Vox selbst festlegt. (bsn)