Woche für Woche tanzen die Prominenten bei «Let's Dance» mit einem Strahlen im Gesicht um die Wette bzw. ums Weiterkommen. Was die TV-Zuschauerinnen und Zuschauer nicht sehen: Die Verträge der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind knüppelhart, wie «Bild» enthüllt. Ein paar Beispiele:
Die Teilnehmenden dürfen nicht klauen – das versteht sich noch von selbst. Keinen Spass versteht RTL aber auch, was das Schwänzen angeht: Wer nicht auftaucht, muss mit einer Vertragsstrafe rechnen. Ausserdem droht gar eine Schadensersatzforderung.
Es ist auch nicht möglich, dass die Stars ihre Verträge selbst kündigen. Der Sender hingegen hat dieses Recht, wenn sich die Prominenten unangemessen verhalten. Unfälle – ein Problem der Teilnehmenden. Vor Staffelstart ist ein grosser Medizincheck vorgeschrieben. Trotzdem gilt: Wenn sich die Tänzerinnen und Tänzer verletzten, ist das ihr eigenes Problem. Versicherungen sind Sache der Teilnehmenden.
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Passieren in der Show Fehler und die Stars fliegen deshalb raus, haben sie keine Chance: Die Entscheide von RTL sind unantastbar. Mit dem Vertrag unterschreiben die «Let's Dance»-Teilnehmer auch ein Klageverbot.
Spitznamen sind vertraglich erlaubt
Nebst einem Drogenverbot und vorgeschriebenen Trainingszeiten sticht im Vertrag aber auch eine andere Regel hervor: die Namensklausel. Der Sender darf die Kandidaten so nennen, wie er will. Damit hält man sich auch die Möglichkeit offen, den Tänzern fiese Spitznamen zu geben.
Der wohl wichtige Punkt für die «Let's Dance»-Stars: die Bezahlung. Die Kandidaten bekommen eine fixe Vergütung, zusätzlich gibt es einen Bonus, der immer grösser wird, je länger sie dabei sind.
Boris-Becker-Klausel bei Anna Ermakova
Es gibt auch Prominente, die eigene Vorschriften im Vertrag aufnehmen lassen. So gibt es bei Anna Ermakova (23) laut «Bild»-Informationen eine Klausel, die besagt, dass ihr berühmter Papi, Ex-Tennis-Profi Boris Becker (55), nicht erwähnt werden darf.
RTL wollte sich nicht zu den Verträgen äussern. (bnr)