Darum gehts
- UBI beurteilt unterlassene SRF-Berichterstattung über RKI-Protokolle als programmrechtswidrig
- Kontroverse um «Rundschau»-Beiträge über Prügelattacke in Schaffhausen
- UBI trifft Entscheidungen zu 18 Beschwerden in jüngster Sitzung
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat in ihrer jüngsten Sitzung wichtige Entscheidungen zu 18 Beschwerden getroffen, wie einer Medienmitteilung zu entnehmen ist. Ein zentraler Punkt war die Beurteilung der unterlassenen Berichterstattung von SRF über die RKI-Protokolle während der Corona-Pandemie als programmrechtswidrig.
Mit einer knappen Mehrheit von fünf zu drei Stimmen gab die UBI einer Popularbeschwerde statt, die die fehlende Berichterstattung über die vom deutschen Robert-Koch-Institut erstellten Protokolle kritisierte. Die Kommission kam zum Schluss, dass diese Unterlassung das Vielfaltsgebot verletzt und zu einer unausgewogenen Darstellung der Pandemie-Aufarbeitung geführt habe.
«Tagesschau»-Artikel unter der Lupe
Eine weitere Beschwerde betraf Äusserungen des ehemaligen Präsidenten der Eidgenössischen Kommission für Impffragen, Christoph Berger, in der «Tagesschau» und einem Onlineartikel von SRF. Die UBI wies diese Beschwerde einstimmig ab, da sie die Berichterstattung als sachgerecht einstufte.
Kontrovers diskutiert wurden zwei «Rundschau»-Beiträge über eine Prügelattacke in Schaffhausen. Während die UBI die Beschwerde gegen den ersten Beitrag wegen mangelnder journalistischer Sorgfalt guthiess, wurde die Beschwerde gegen den zweiten Beitrag abgewiesen. Weitere Entscheidungen betrafen die Berichterstattung zum Gaza-Konflikt und das RTS-Format «Vraiment». In beiden Fällen sah die UBI keine Verletzung programmrechtlicher Bestimmungen.
Wie es in der Mitteilung heisst, können die Entscheide der UBI nach Vorliegen der schriftlichen Begründung am Bundesgericht angefochten werden. Die vollständigen Entscheidbegründungen werden zu gegebener Zeit auf der Website der UBI veröffentlicht.
Die seit 1984 bestehende UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie setzt sich aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat zusammen. Präsidiert wird die Kommission von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay.
Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob Inhalte von Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter und vom übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Publikationen verletzt haben.