12'473 Franken für eine Moderation für das Eidgenössische Departement für Äusseres (EDA), 7000 Franken für einen Auftritt beim Bundesamt für Energie (BFE): So viel Honorar sollen «10vor10»-Moderator Arthur Honegger (44) und sein Kollege Urs Gredig (52) für Nebenjobs bekommen haben – das berichtet der «Nebelspalter». Die Zeitschrift wirft SRF in der Folge vor, «unkritisch» und «wohlwollend» über Inhalte zu berichten, die direkt mit diesen Aufträgen zu tun haben. Gredig habe beispielsweise wenige Monate vor seinem «gut bezahlten Anlass» die damalige Energieministerin und Chefin des BFE, alt Bundesrätin Simonetta Sommaruga (62), interviewt.
Es stellen sich in diesem Zusammenhang zwei Fragen: Können Journalistinnen und Journalisten unabhängig bleiben, wenn sie Aufträge direkt von der Landesregierung annehmen? Und: Ist es gerechtfertigt, dass die SRF-Aushängeschilder neben ihrem Gehalt noch zusätzliche Honorare einstreichen? Der Sender hat zu diesen Fragen eine klare Haltung.
«Kontroverse Diskussion» ist Voraussetzung
Dani Knoll, Compliance-Beauftragter von SRF, erklärt gegenüber Blick, dass die publizistischen Leitlinien des Senders – egal um welche Art von Nebenerwerb es sich handelt – dringend eingehalten werden müssen: «Voraussetzung für die Bewilligung von Nebenbeschäftigungen ist immer, dass Themen vor Ort kontrovers diskutiert werden und die Moderations-Person von SRF die Gesprächsleitung ohne Instruktionen der Veranstaltenden unabhängig und kritisch gestalten kann.»
Für Aufträge vom Bund gälten, so Knoll, dieselben Richtlinien wie für andere Anstellungen: «Tätigkeiten ausserhalb von SRF dürfen nicht den Anschein erwecken, die Unabhängigkeit einer oder eines Mitarbeitenden werde kompromittiert.» Und was hat es mit den hohen Löhnen auf sich?
«Wickeln Nebenbeschäftigungen nicht als SRF-Mitarbeitende ab»
Egal ob durch Aufträge vom Bund oder privatwirtschaftlichen Unternehmen: Wie viel die SRF-Aushängeschilder für einen Job bekommen, liegt ausschliesslich am Verhandlungsgeschick der betreffenden Person. Das bestätigt auch Knoll: «Sie wickeln Nebenbeschäftigungen nicht als SRF-Mitarbeitende ab.» Das soll auch gut funktioniert haben.
Mit einer Ausnahme: Ein Inlandredaktor machte beim Bund 2021 und 2022 unerlaubterweise Medientrainings, schulte also Bund-Mitarbeitende im Umgang mit Journalistinnen und Journalisten. Dieser muss nun mit «personalrechtlichen Konsequenzen» rechnen. Bei Vollzeitbeschäftigungen muss laut Knoll jede Nebenbeschäftigung bewilligt, bei tieferen Pensen zwingend der vorgesetzten Person gemeldet werden. In jedem Fall gilt aber: «Die publizistische Glaubwürdigkeit ist das höchste Gut von SRF.»