Freddy Burger
Einigung im Erbstreit mit Kindern von Udo Jürgens

Es ist vollbracht: Der Zürcher Unternehmer Freddy Burger hat im Erbstreit mit den Kindern von Udo Jürgens (†80) eine Einigung erzielt.
Publiziert: 07.10.2021 um 08:03 Uhr
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Aktualisiert: 12.10.2021 um 13:47 Uhr
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Jahrzehntelange Freunde: Udo Jürgens und sein Manager Freddy Burger (r.).
Foto: imago images/Tinkeres
Dominik Hug

Endlich Frieden! Musikmanager Freddy Burger (75) und die Kinder von Udo Jürgens (†80), John (57) und Jenny (54), haben sich nach jahrelangem Streit um den musikalischen Nachlass des Entertainers gütlich geeinigt. So werden John und Jenny Jürgens künftig alleine dafür zuständig sein, welche Musik von Udo Jürgens veröffentlicht wird. Freddy Burger konzentriert sich dafür in Eigenregie auf den Musikverlag, den er einst mit Jürgens gegründet hat. «Ich freue mich, auch in Zukunft das musikalische Werk von Udo verwalten zu dürfen», sagt Burger zu Blick und verspricht: «Ich werde mich mit ganzem Herzen dafür einsetzen, dass seine Musik am Leben bleibt und auch die nächste Generation zu begeistern vermag.»


Melodien für Millionen

Während seiner fast sechs Jahrzehnte umspannenden Karriere komponierte Udo Jürgens über tausend Lieder und verkaufte mehr als hundert Millionen Alben. Er schrieb Melodien für Millionen. Hits wie «Liebe ohne Leiden», «Griechischer Wein» oder «Mit 66 Jahren» machten den Wahl-Zürcher zum grössten Entertainer deutscher Zunge. Ende 2014 dann der Schock: Jürgens brach während eines Spaziergangs in Gottlieben TG am Bodensee zusammen und erlag später im Spital einem Herzversagen.

Prompt begann der Kampf um das riesige Erbe des Sängers. Auf der einen Seite waren John und Jenny, die beiden ehelichen Kinder von Udo Jürgens. Auf der anderen Seite stand Freddy Burger, der Jürgens fast 40 Jahre gemanagt hatte und auch sein bester Freund war. Hauptstreitpunkt: Wer über den einzigartigen musikalischen Nachlass des Hit-Interpreten bestimmen darf. Konkret: Wer künftig darüber entscheiden, welche Jürgens-Lieder neu veröffentlicht werden.

Vier Mal vor Gericht

Vier Mal standen sich die beiden Parteien seit 2017 vor Gericht gegenüber. Was zur Folge hatte, dass seither jede Veröffentlichung oder Verwendung eines Udo-Liedes blockiert wurde. So durften beispielsweise 2019 für den Kinofilm des Udo-Musicals «Ich war noch niemals in New York» keine Original-Songs verwendet werden, sondern nur Coverversionen von anderen Künstlern.

Diesen Frühling entschied schliesslich das Bundesgericht in letzter Instanz, dass John und Jenny künftig ebenfalls ein Mitspracherecht bei der Veröffentlichung neuer Udo-Alben haben dürfen, nicht nur Freddy Burger, wie es im Testament von Jürgens festgehalten war. «Dieses Urteil war für alle aber nicht hundertprozentig befriedigend», sagt Burger. «Deshalb haben wir uns jetzt anders geeinigt.»

Burger überlässt John und Jenny Jürgens die alleinige Vollmacht, welche Musik von ihrem toten Papa noch erscheinen soll. Die beiden Kinder willigten im Gegenzug ein, dass Burger den gesamten Lied-Katalog von Jürgens verwalten darf. «Unser Vater hat mit seiner Musik weit über den deutschsprachigen Raum hinaus Kulturgut geschaffen», sagt John Jürgens. «Die Fans können sich nun wieder auf die Fortsetzung weiterer Veröffentlichungen von Udo-Jürgens-Originalaufnahmen freuen.»

«Ich war noch niemals in New York»
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Offizieller Trailer zum Film:«Ich war noch niemals in New York»
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