'Udo Juergens - Mitten im Leben' TV Show
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Freddy Burgers Firma versus die Kinder der Schlager-Legende
Rechtsstreit um Udo Jürgens' Hits entschieden

Seit 2017 kämpften Udo Jürgens' Kinder und die «Udo Jürgens Master AG» vor Gericht um die Rechte der Songs der Schlager-Ikone. Jetzt ist der Entscheid des Handelsgerichts Zürich gefallen.
Publiziert: 06.02.2021 um 11:51 Uhr
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Aktualisiert: 29.07.2021 um 11:51 Uhr
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Am 21. Dezember 2014 brach Udo Jürgens bei einem Spaziergang zusammen und starb.
Foto: Sabine Wunderlin
Manuel Kellerhals

«Aber bitte mit Sahne» oder «Griechischer Wein» – die Songs von Udo Jürgens (1934 - 2014) kennt jedes Kind. Doch wem nach dem Tod der Schlagerikone die Rechte der Hits gehören, war jahrelang umstritten. Am Freitag hat nun das Zürcher Amtsgericht im Streit zwischen Jürgens' Kindern John (56), Jenny (53), Sonja (55) und Gloria Burda (26) und seiner letzten Lebensgefährtin Michaela Moritz (50) gegen die Firma seines langjährigen Managers Freddy Burger entschieden.

Die «Udo Jürgens Master AG» muss die Interpretenrechte der Lieder an die Familie des verstorbenen Entertainers abgeben. Damit dürfen Jürgens' Kinder und Lebensgefährtin über die Veröffentlichung und Verwendung der Hits bestimmen. Ausserdem verdienen John, Jenny, Sonja und Gloria Burda und Michaela Moritz jetzt mehr Geld an dem Hit-Katalog.

Mehrere 100'000 Euro pro Jahr durch die Songs

Bei einem Pop-Star wie Jürgens geht es dabei um einen ordentlichen Betrag. Laut der «Bild» spielen die über 1000 Lieder pro Jahr immer noch mehrere 100'000 Euro ein. «Aber bitte mit Sahne» alleine soll bis zu 50'000 Euro einbringen.

Kläger John Jürgens ist zufrieden mit dem Urteil – und schiesst in seinem Statement scharf gegen Freddy Burger. «Endlich ist klar, dass sich Papas Manager die Rechte unrechtmässig unter den Nagel reissen wollte», sagt der Erbe. «Wir konnten den musikalischen Nachlass unseres Vaters erfolgreich verteidigen. So können wir ihn in seinem Sinne bewahren. Und wir werden es weiterhin tun.»

Das sagt Freddy Burger

Auf Anfrage von BLICK betont Burger, dass Jürgens' Familie in dem Prozess nicht direkt gegen ihn klagte, sondern gegen die Firma «Udo Jürgens Master AG», bei der er Verwaltungsratspräsident ist. «Die UJM ist Eigentümerin der Masterbänder mit Aufnahmen von Udo Jürgens und der dazugehörigen Produzentenrechte. Im Prozess ging es um die Frage, ob die UJM zusätzlich auch Inhaberin der entsprechenden Rechte des ausübenden Künstlers Udo Jürgens ist. Sowohl die Erben als auch Freddy Burger sind Aktionäre der UJM. Das Urteil bedeutet, dass die UJM und die Erben gemeinsam dafür zuständig sind, neue Alben herauszugeben. Das Urteil des Handelsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.»

Fast 40 Jahre dauerte die Zusammenarbeit von Jürgens und Burger. «Eigentlich war es wie eine gute Ehe», beschrieb der Manager die Beziehung zu seinem Schützling in einem früheren Interview zu «SonntagsBlick». «Wir haben fast alles geteilt.» In Jürgens' Testament war der Zürcher deshalb als Vermächtnisnehmer aufgeführt. (klm)

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