Jaël Malli wurde vor 20 Jahren Opfer eines sexuellen Übergriffs. Anlässlich der Zustimmung des Nationalrats zur «Nein heisst Nein»-Lösung bei der Modernisierung des Sexualstrafrechts spricht die Sängerin auf Instagram nun offen über das ihr Widerfahrene.
Sie habe 20 Jahre gebraucht, um sich selbst eine vermeintliche «Mitschuld» an einem sexuellen Übergriff verzeihen zu können und sich bewusst zu werden, dass sie vom sogenannten Freezing betroffen gewesen sei. Dabei können Opfer von sexualisierter Gewalt zuweilen ihre Ablehnung nicht zum Ausdruck bringen, wenn sie sich in einer Art Schockzustand (Freezing) befinden. «Lange habe ich mich immer gefragt, warum ich nicht anders reagiert habe, nicht klarer zum Ausdruck gebracht habe, dass ich das nicht will, oder mich körperlich gewehrt habe», schreibt Malli.
Jaël Malli hatte nach Übergriff Panikattacken
Wer selber nie in so einer Situation gewesen sei, könne es wohl nicht nachvollziehen, wenn man es schon selber nicht verstehen könne und sich dann hintersinne. «Die Last der Gefühle ‹mitschuldig› zu sein, wiegt aber enorm schlimm, und kommt dann zusätzlich zum Verdauen der eigentlichen Verletzung der körperlichen und psychischen Grenzen hinzu», erklärt die ehemalige Lunik-Sängerin. Erst im Nachhinein sei ihr richtig bewusst geworden, was geschehen sei. «Und dann begannen bald darauf auch Panikattacken mir das Leben schwer zu machen.»
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Jaël Malli wünscht Betroffenen viel Kraft
Malli stellt klar, dass ihr Körper zeitlich versetzt und anders reagiert habe, als man das aus Filmen kenne. «Aber es gibt eben nicht nur jene Situation, in welcher das Opfer um sich schlägt und schreit, sondern auch eine stille Art von Terror und Angst, gerade wenn man den Täter kennt», betont sie.
Mit der neuen Lösung sollen Gerichte einen solchen Schockzustand künftig ebenfalls als Ablehnung deuten können. Dafür bedankt sich Malli im Post. Abschliessend wünscht sie ihren Abonnenten: «Viel Kraft an alle da draussen, die wissen, wovon ich rede!» (bsn)
Sexuelle Gewalt ist in der Schweiz verboten, kann aber jede Person treffen. Wenn du einen sexuellen Übergriff erlebt hast, rät die Organisation Sexuelle Gesundheit Schweiz zu folgenden Schritten:
1Sprich mit einer Person, der du vertraust.
2Kontaktiere eine Beratungsstelle der Opferhilfe. Hier bekommst du Informationen zu deinen Rechten, Adressen für psychologische Unterstützung, hier wirst du aufgeklärt über Vor- und Nachteile einer Anzeige bei der Polizei.
3Suche am besten innert 48 Stunden ein Spital, eine Ärztin, einen Arzt auf – auch wenn du nicht verletzt bist.
4Lass dich dort untersuchen und Spuren sichern. Du bekommst Medikamente und erste psychologische Hilfe.
5Um eine Anzeige zu machen, gehst du direkt zur Polizei oder informierst dich zuerst bei einer Beratungsstelle für Opferhilfe.
Sexuelle Gewalt ist in der Schweiz verboten, kann aber jede Person treffen. Wenn du einen sexuellen Übergriff erlebt hast, rät die Organisation Sexuelle Gesundheit Schweiz zu folgenden Schritten:
1Sprich mit einer Person, der du vertraust.
2Kontaktiere eine Beratungsstelle der Opferhilfe. Hier bekommst du Informationen zu deinen Rechten, Adressen für psychologische Unterstützung, hier wirst du aufgeklärt über Vor- und Nachteile einer Anzeige bei der Polizei.
3Suche am besten innert 48 Stunden ein Spital, eine Ärztin, einen Arzt auf – auch wenn du nicht verletzt bist.
4Lass dich dort untersuchen und Spuren sichern. Du bekommst Medikamente und erste psychologische Hilfe.
5Um eine Anzeige zu machen, gehst du direkt zur Polizei oder informierst dich zuerst bei einer Beratungsstelle für Opferhilfe.