Herzogin Meghan (38) ist mit ihrer Klage gegen den Verlag der britischen Boulevardzeitung «Mail on Sunday» teilweise gescheitert. Das geht aus dem Urteil zu einer Voranhörung des Londoner High Courts hervor, das am Freitag veröffentlicht wurde. Der Verlag hatte beantragt, einen Teil der Vorwürfe nicht zum Hauptverfahren zuzulassen. Diesem Antrag gab der Richter nun statt.
Anlass für die Klage war die Teilveröffentlichung eines handgeschriebenen Briefs, den Meghan an ihren Vater, Thomas Markle, geschickt hatte. Mit ihm liegt sie seit ihrer Hochzeit mit Prinz Harry (35) vor zwei Jahren im Clinch. Der 75-Jährige hatte den Brief an die «Mail on Sunday» weitergegeben. Meghan sieht sich durch die Veröffentlichung in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.
Richter lehnte Vorwürfe ab
Zudem warf sie den Journalisten Unredlichkeit und böse Absichten vor. Der Streit mit ihrem Vater sei erst von der Presse angefacht worden, argumentierte ihr Anwalt. Die Berichterstattung sei Teil einer breiteren «Agenda» gegen Meghan. Diese Vorwürfe liess der Richter nicht zu. Sie seien entweder nicht relevant für den Kern des Verfahrens, zu pauschal oder nicht ordnungsgemäss vorgebracht worden, so die Begründung.
Wann das Hauptverfahren beginnen soll, war zunächst unklar. Es dürfte nun hauptsächlich darum gehen, ob der Inhalt des veröffentlichten Briefs von öffentlichem Interesse war oder nicht. Für Meghan und Harry ist das ein herber Rückschlag.
Nutzen von Verhandlung fraglich
Das Paar hat sich vor kurzem aus dem engeren Kreis der Königsfamilie verabschiedet und lebt laut Berichten inzwischen in der US-Metropole Los Angeles. Die beiden hoffen, sich so künftig besser vor Berichterstattung über ihr Privatleben schützen zu können. Doch ob sie dieses Ziel mit dem Prozess erreichen werden, ist fraglich. Schon jetzt sind viele private Informationen - beispielsweise Textnachrichten – durch Gerichtsdokumente an die Öffentlichkeit gelangt. Meghans Vater hat angekündigt, wenn nötig zugunsten der Zeitung auszusagen. (SDA)