Auf einen Blick
- Marius Borg Høiby: Polizei beantragt U-Haft wegen Vergewaltigungsvorwürfen
- Anwalt bestreitet Notwendigkeit der U-Haft, will vor Haftrichter erscheinen
- Staatsanwaltschaft beantragt zweiwöchige Untersuchungshaft
Für Marius Borg Høiby (27) galt es am heutigen Mittwoch ernst: Nachdem er am Montag bereits zum dritten Mal innerhalb weniger Monate festgenommen wurde, beantragte die norwegische Polizei nun Untersuchungshaft. Dies, weil dem Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit (51) mindestens eine Vergewaltigung vorgeworfen wird. Wie der Sender «TV2» berichtet, seien offenbar Videos des Vorfalls auf Borg Høibys Handy gefunden worden. Am Montagabend wurde er deshalb in Gewahrsam genommen.
Wie norwegische Medien berichten, untersucht die Polizei mittlerweile einen zweiten Vergewaltigungsfall. Ob es sich dabei um eine bisher unbekannte Person oder eine seiner Ex-Freundinnen handelt, ist unklar. Ein Haftrichter am Nachmittag, dass Marius tatsächlich in Untersuchungshaft muss, wie am Abend bekannt wurde. Kurz nach Verhandlungsbeginn waren sowohl Journalisten als auch Fotografen gebeten worden, den Saal zu verlassen – ganz zum Unmut von Borg Høibys Verteidiger, der behauptete, dass die Polizei gewisse Details verschweige.
Borg Høiby ist nun da
Um 15 Uhr war der Sohn der norwegischen Kronprinzessin laut «TV2» noch nicht im Gerichtssaal erschienen – das sei «ungewöhnlich», so Kriminal-Journalist Olav Rønneborg. Zehn Minuten später hatte das Warten ein Ende – Borg Høiby traf ein. Dass die Öffentlichkeit nicht am Termin teilnehmen dürfe, habe laut Gericht damit zu tun, dass sie «Druck auf das Opfer ausüben könnte.»
Um kurz nach 16 Uhr erklärt Marie Rønde, Königshaus-Reporterin bei «TV2», dass die Staatsanwaltschaft eine zweiwöchige Untersuchungshaft beantrage. Es liege nun am Gericht, ob und wie lange Borg Høiby tatsächlich hinter Gitter muss.
Kurz danach trat die Staatsanwaltschaft vor die Medien: Offenbar sei die Polizei in Besitz von Material, das die Vergewaltigung an einer zweiten Person beweise, «die sich zu diesem Zeitpunkt nicht wehren konnte.» Die Beweise stammen aus der Nacht von Dienstag auf Mittwoch und von Mittwochmorgen. Borg Høibys Anwalt sprach derweil von einer «katastrophalen Fehleinschätzung».
Laut seinem Anwalt gibt es keine Begründung für eine U-Haft
Damit er in U-Haft genommen werden konnte, musste laut norwegischem Recht eine mindestens 50-prozentige Wahrscheinlichkeit bestehen, dass der Beschuldigte für mindestens sechs Monate ins Gefängnis muss. Zudem muss eine weitere Voraussetzung, wie beispielsweise Fluchtgefahr, vorgebracht werden.
Laut der «Bild» begründe die Polizei ihren U-Haft-Antrag mit drei Punkten: Fluchtgefahr, beziehungsweise die Gefahr, dass er nicht zum Prozess erscheint, die Gefahr, dass er Beweise zerstört und Zeugen beeinflusst, sowie die Gefahr, dass er seine strafbaren Handlungen wiederholt.
Wie sein Anwalt Øyvind Bratlien gegenüber den vor der Polizeiwache wartenden Journalisten erklärt, wolle Borg Høiby selbst vor den Haftrichter. «Wir wollen dem Gericht zeigen, dass die Sache wesentlich nuancierter ist, als sie sich durch Presseberichte darstellt», teilte Bratlien mit. Zudem liege der Ansicht des Anwalts nach «keine Begründung für eine U-Haft vor».