Auf einen Blick
- Marius Borg Høiby: Polizei beantragt U-Haft wegen Vergewaltigungsvorwürfen
- Anwalt bestreitet Notwendigkeit der U-Haft, will vor Haftrichter erscheinen
- U-Haft-Entscheidung wurde von 13 auf 14 Uhr verschoben
Für Marius Borg Høiby (27) gilt es am heutigen Mittwoch ernst: Nachdem er am Montag bereits zum dritten Mal innerhalb weniger Monate festgenommen wurde, beantragt die norwegische Polizei nun Untersuchungshaft. Dies, weil dem Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit (51) mindestens eine Vergewaltigung vorgeworfen wird. Wie der Sender «TV2» berichtet, seien offenbar Videos des Vorfalls auf Borg Høibys Handy gefunden worden. Am Montagabend wurde er deshalb in Gewahrsam genommen.
Wie norwegische Medien berichten, untersucht die Polizei mittlerweile einen zweiten Vergewaltigungsfall. Ob es sich dabei um eine bisher unbekannte Person oder eine seiner Ex-Freundinnen handelt, ist unklar. Auch, ob Borg Høiby tatsächlich wie von der Polizei beantragt in U-Haft muss, ist noch offen. Das entscheidet ein Haftrichter ab 13 Uhr, schreibt die norwegische Zeitung «Verdens Gang», kurz «vg». Um 12.40 Uhr kam das Update, dass die Verhandlung auf 14 Uhr verschoben wurde.
Laut seinem Anwalt gibt es keine Begründung für eine U-Haft
Damit er in U-Haft genommen werden kann, muss laut norwegischem Recht eine mindestens 50-prozentige Wahrscheinlichkeit bestehen, dass der Beschuldigte für mindestens sechs Monate ins Gefängnis muss. Zudem muss eine weitere Voraussetzung, wie beispielsweise Fluchtgefahr, vorgebracht werden.
Laut der «Bild» begründe die Polizei ihren U-Haft-Antrag mit drei Punkten: Fluchtgefahr, beziehungsweise die Gefahr, dass er nicht zum Prozess erscheint, die Gefahr, dass er Beweise zerstört und Zeugen beeinflusst, sowie die Gefahr, dass er seine strafbaren Handlungen wiederholt.
Wie sein Anwalt Øyvind Bratlien gegenüber den vor der Polizeiwache wartenden Journalisten erklärt, wolle Borg Høiby selbst vor den Haftrichter. «Wir wollen dem Gericht zeigen, dass die Sache wesentlich nuancierter ist, als sie sich durch Presseberichte darstellt», teilte Bratlien mit. Zudem liege der Ansicht des Anwalts nach «keine Begründung für eine U-Haft vor».