Der Streit zwischen Angelina Jolie (46) und Brad Pitt (57) will einfach nicht enden. Seit die Schauspielerin im August 2016 die Scheidung wegen «unüberbrückbarer Differenzen» eingereicht und das alleinige Sorgerecht für ihre sechs Kinder beantragt hat, zoffen sich die beiden heftig. Bei ihrem neusten Rosenkrieg geht es jedoch nicht um ihren Nachwuchs, sondern um ihr Liebes-Schloss in Frankreich.
Angelina Jolie soll mit hinterhältigen Mitteln probiert haben, ihren 50-prozentigen Anteil an dem 152 Millionen Franken teuren Chateau Miraval in Correns (F) zu verkaufen, ohne Pitt das Vorkaufsrecht einzuräumen. Das geht aus Gerichtsunterlagen hervor, die am Dienstag bei einem luxemburgischen Gericht eingereicht wurden und «Page Six» vorliegen.
Brad Pitt hatte ursprünglich mehr Anteile
Das vier Quadratkilometer grosse Anwesen hatte eine besondere Bedeutung für das Paar. Nachdem sie das Schloss 2009 erworben hatten, heirateten sie fünf Jahre später in einer geheimen Zeremonie, bei der nur ihre sechs Kinder anwesend waren.
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Die Anschuldigungen wurden am Montag vor Gericht erhoben. Die Anwälte des einstigen Paares steckten dabei mitten im Sorgerechtsstreit um ihre Kinder. Gemäss der Klage halten Pitt und Jolie ihre Anteile jeweils durch ihre Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Das Chateau Miraval gehört dem Unternehmen Quimicum. Ursprünglich besass Pitt durch seine Firma Mondo Bongo 60 Prozent des Unternehmens und Jolie 40 Prozent.
Angelina Jolie droht Millionen-Verlust
2013 überschrieb der Hollywood-Star jedoch 10 Prozent seiner Anteile auf Jolies Firma, was sie zu gleichberechtigten Aktionären machte. Gemäss einer Quelle soll das Paar dabei jedoch vereinbart haben, bei einem Verkauf die Erlaubnis des Partners einzuholen.
Weil sich Jolie nicht an diese Klausel gehalten haben soll, hat Pitt nun Klage eingereicht. Der zufolge sei die damalige 10-Prozent-Übertragung von 2013 nichtig. Er beruft sich auf das luxemburgische Recht. So soll der Verkauf ungültig sein, weil die Anteile nur für rund einen Franken übertragen wurden und nicht für einen «ernsthaften» Betrag. Sollte Pitt Recht bekommen, bedeutet das einen herben Verlust für seine Ex-Frau. 15 Millionen Franken würde sie verlieren. (bsn)