Sein Testament wirft Fragen auf
Erbt eine Fernseh-Ansagerin Dieter Wedels Vermögen?

Im Juli 2022 starb der deutsche Star-Regisseur Dieter Wedel (†82). Neue Details in seinem Testament zeigen, dass mit Lotto-Fee Franziska Reichenbacher eine Person relativ unerwartet an einen Teil von Wedels Erbe kommen könnte.
Publiziert: 15.03.2023 um 14:45 Uhr
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Im Juli 2022 starb Fernseh-Regisseur Dieter Wedel. Lange wurde gerätselt, wer in seinem Testament aufgeführt wird.
Foto: imago/Eibner

Am 13. Juli 2022 erlag Fernseh-Regisseur Dieter Wedel einem Leukämie-Leiden. In den deutschen Medien wurde lange gemunkelt, wer im letzten Willen des Filmemachers eingeschlossen ist. Laut «Bild» hätten nur drei Personen über den Inhalt seines Testaments Bescheid gewusst – eine davon soll ARD-Fernseh-Ansagerin Franziska Reichenbacher (55) gewesen sein, die im deutschen Fernsehen seit 25 Jahren die Lottozahlen zieht. Sie soll Wedel nach Informationen der Zeitung besonders nahe gestanden und überraschenderweise auch als Begünstigte aufgeführt worden sein. Das will die «Bild» aus Justizkreisen erfahren haben. Es geht um einen Anteil von rund 100'000 Franken.

Wie eng das Verhältnis zwischen Wedel und Reichenbacher genau war, ist nicht vollständig bekannt, es soll sich aber um eine enge Freundschaft gehandelt haben, wie aus dem Testament des Regisseurs hervorgeht. Darin steht: «Meiner treuen Freundin Franziska möchte ich 100'000 Euro hinterlassen. Aufgeschlüsselt in 50'000 Euro, die ihr sofort zur Verfügung stehen und 50'000 Euro, die bei der Bank bleiben und weiter verwaltet werden.» Ein Freund der Familie berichtete gegenüber «Bild», dass Wedel und Reichenbacher viel Zeit miteinander verbracht hätten: «Wenn Uschi (Wedels Ehefrau) verreist war, übernachtete Franziska bei Dieter in seiner Hamburger Wohnung. Sein Fahrer besorgte morgens Frühstück.»

Echtheit muss noch geprüft werden

Wedel habe sein Testament Ende April 2022 eigenhändig unterzeichnet, vor einigen Tagen habe Reichenbacher es beim Amtsgericht in Hamburg eingereicht. Ob die Fernseh-Ansagerin allerdings auch an das Geld, das ihr zugesichert worden war, kommt, ist noch in Abklärung. Das Gericht notierte Auffälligkeiten, weil das von Computer geschriebene Dokument nicht den «gesetzlichen Formerfordernissen entspricht.» Wedel hatte schon in den 1980er-Jahren zwei und 2014 ein weiteres Testament verfasst, in dem das Erbe seiner Söhne auf den gesetzlichen Pflichtteil heruntergeschraubt wurde.

Reichenbacher ist sich derweil bewusst, dass der Geldsegen noch keine beschlossene Sache ist. Gegenüber «Bild» erklärte sie: «Ich weiss, dass das Testament nicht rechtswirksam ist, da es nicht der geforderten Form entspricht. Darum wollte ich es gar nicht einreichen.» (las)

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