Schlussplädoyers im Missbrauchsprozess gegen Epstein-Vertraute
Anklage bezeichnet Maxwell als «gefährliche» und «raffinierte Sexualstraftäterin»

Die frühere Epstein-Vertraute sei eine «raffinierte Sexualstraftäterin», heisst es im Schlussplädoyer im Missbrauchsprozess gegen Ghislaine Maxwell. Die Verteidigung nennt Maxwell «eine unschuldige Frau». Ist Maxwell eine ruchlose Zuhälterin oder ein verfolgtes Opfer?
Publiziert: 21.12.2021 um 02:24 Uhr
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Aktualisiert: 21.12.2021 um 07:42 Uhr
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Die Angeklagte (r.) während einer Pause im Missbrauchsprozess.
Foto: Keystone

Zum Abschluss des US-Prozesses gegen die frühere Partnerin des inzwischen verstorbenen Millionärs Jeffrey Epstein (1953-2019) hat die Anklage noch einmal schwere Missbrauchsvorwürfe erhoben. Ghislaine Maxwell (59) sei eine «gefährliche» und «raffinierte Sexualstraftäterin», sagte Staatsanwältin Alison Moe am Montag in New York in ihrem Schlussplädoyer.

«Sie hat ihre Opfer manipuliert und sie auf sexuellen Missbrauch vorbereitet», zitierte die «New York Times» die Anklägerin. Maxwell sei «chic» und «lächelnd» aufgetreten und habe so die mutmasslichen Opfer in eine Falle gelockt. Maxwell sei «Epsteins Komplizin», so Moe. Sie habe Epstein Mädchen aus schwierigen Verhältnissen geliefert und dafür 30 Millionen Dollar kassiert – Geld, das das Paar durch sein «gemeinsames Belästigen von Kindern» erhalten habe.

In dem Prozess gegen die langjährige Vertraute des 2019 gestorbenen Multimillionärs Epstein will die Staatsanwaltschaft die Jury davon überzeugen, dass Maxwell als Helferin eine zentrale Rolle beim Aufbau eines Rings zum sexuellen Missbrauch von Minderjährigen gespielt hat. Maxwell ist in sechs Punkten angeklagt, unter anderem wegen Menschenhandels mit Minderjährigen zu Missbrauchszwecken. Ihr drohen im Fall einer Verurteilung viele Jahre Haft. Maxwell hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen und während des Prozesses auf eine Aussage verzichtet.

Klientin sei «unschuldig»

Sie sei «eine unschuldige Frau, zu Unrecht Verbrechen bezichtigt, die sie nicht begangen hat», sagte Verteidigerin Laura Menninger laut «New York Times» am Montag in ihrem Schlussplädoyer. Die Anklage der Staatsanwaltschaft basiere auf fehlerhaften Erinnerungen von Zeuginnen, denen erst Jahre später in den Sinn gekommen sei, dass Maxwell bei deren Ausbeutung anwesend gewesen sei.

Die Verteidigung hatte den Fall von Beginn an als juristische Abrechnung mit ihrer Mandantin dargestellt, da die Staatsanwaltschaft Epstein selbst nicht mehr belangen konnte. Der 66-Jährige war während der Vorbereitung auf den Missbrauchsprozess gegen ihn im August 2019 bewusstlos in seiner Gefängniszelle gefunden und im Spital für tot erklärt worden. Ein Obduktionsbericht stellte Suizid fest.

Der ursprünglich auf sechs Wochen angesetzte Prozess gegen Maxwell könnte nun deutlich früher zu Ende gehen. Nach nur drei Wochen und zwölf Verhandlungstagen mit Zeugenaussagen wurden am Montag sechs Stunden lang die Schlussplädoyers präsentiert. Danach begann die Geschworenenjury mit ihrer Beratung. Sie soll am Dienstag fortgesetzt werden. Laut CNN haben die Geschworenen bis Mittwoch Zeit für ihre Gespräche, um noch vor der Weihnachtspause eine Entscheidung zu treffen. Möglich seien aber auch weitere Beratungen in der darauffolgenden Woche. (SDA)

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