«Ghislaine wird Einspruch einlegen und sich durchsetzen»
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Anwältin von Maxwell:«Ghislaine wird Einspruch einlegen und sich durchsetzen»

Nach Strafmassverkündung
Maxwell legt Berufung gegen Verurteilung zu 20 Jahren Haft ein

Vor rund einer Woche wurde verkündet, dass Ghislaine Maxwell in den Knast muss. Nun hat sie Berufung gegen den Gerichtsentscheid eingelegt.
Publiziert: 08.07.2022 um 09:54 Uhr
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Aktualisiert: 08.07.2022 um 10:24 Uhr
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Ghislaine Maxwell, bekannt als Komplizin von Jeffrey Epstein, wurde für ihre Mithilfe im Pädo-Ring des US-Unternehmers zu 20 Jahren Haft verurteilt.
Foto: AFP

Die Komplizin des verstorbenen US-Sexualstraftäters Jeffrey Epstein (1953–2019), Ghislaine Maxwell (60), will ihre Verurteilung zu 20 Jahren Haft nicht hinnehmen. Wie aus am Donnerstag veröffentlichten Gerichtsunterlagen hervorgeht, legten ihre Anwältinnen und Anwälte Berufung ein. In den Gerichtsdokumenten werden die Argumente für den Berufungsantrag nicht genannt. Maxwells Verteidigerinnen und Verteidiger hatten zuvor aber bereits mehrfach von einem womöglich befangenen Geschworenen gesprochen, weshalb der Prozess neu aufgerollt werden müsse.

Maxwell war Ende Juni zu 20 Jahren Haft und einer Geldstrafe von umgerechnet 730'000 Franken verurteilt worden. Nach Auffassung des Gerichts hatte sie als Epsteins Vertraute und Ex-Freundin über Jahre junge Mädchen für den sexuellen Missbrauch durch den bestens vernetzten Finanzinvestor rekrutiert.

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«Entsetzlich» und «abscheulich»

Manche Mädchen wurden auch an andere Männer weitergereicht. Während des Prozesses hatten mehrere Opfer berichtet, wie sie im Alter zwischen 14 und 17 Jahren in das perfide System Maxwell/Epstein hineingezogen wurden. Richterin Alison Nathan hatte die Verbrechen von Maxwell und Epstein, der sich im Sommer 2019 offiziellen Angaben zufolge im Gefängnis das Leben genommen hatte, als «entsetzlich» und «abscheulich» bezeichnet. (AFP/sda)

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