Der französische Filmstar der 60er- und 70er-Jahre Alain Delon (88) ist gesundheitlich sehr angeschlagen, er hat mehrere Schlaganfälle erlitten. In einer solchen Zeit wünscht man dem Schauspieler Ruhe und Zeit zur Erholung, doch das Gegenteil ist der Fall. Seit Monaten streiten seine drei Kinder Anthony (59), Anouchka (33) und Alain-Fabien Delon (29) darum, wo und von wem er gepflegt werden soll.
Die Streitereien sind derart aus dem Ruder gelaufen, dass sich sogar ein Gericht damit beschäftigt. Im Januar wurde bekannt, dass Delon nun einen Beistand für seine medizinischen Entscheidungen erhielt. Wie französische Medien berichten, wurde Delon jetzt zusätzlich auch ein Beistand für seine finanziellen Angelegenheiten zur Seite gestellt. Dieser kümmere sich darum, dass alle nötigen Kosten beglichen werden. Somit hat Delon nicht mehr das alleinige Sagen über seine Finanzen, allerdings steht der schutzbedürftigen Person in einem solchen Falle eine Bezahlkarte mit einer Obergrenze zur Verfügung, insofern genügend Geld vorhanden ist, schreibt «Le Figaro». Ein Café-Besuch wäre also zumindest aus finanzieller Sicht noch möglich.
Für fünf Jahre unter «verstärkter Beistandschaft»
Das Gericht in Montargis prüfte am 4. April eine mögliche Entmündigung des Schauspielers, entschied sich schlussendlich aber dafür, ihn für fünf Jahre unter eine «verstärkte Beistandschaft» zu stellen, berichtet die französische Zeitung weiter. Diese verstärkte Beistandschaft unterscheidet sich von der Vormundschaft insofern, dass nicht für jede grössere Entscheidung – wie beispielsweise den Kauf und Verkauf von Immobilien – die Zustimmung des Richters vonnöten ist. Die Unterschrift der gefährdeten Person sowie diejenige des vom Richter ernannten Beistandes reichen.
Der Anwalt von Alain Delons Tochter Anouchka (33), die dereinst die Hälfte des gesamten Vermögens erben soll, steht der neuen Massnahme kritisch gegenüber, wie er gegenüber «Le Figaro» sagt. «Wir fragen uns, ob eine so einschneidende und zwanghafte Massnahme notwendig ist. Wir warten ab, ob Herr Delon Berufung einlegt oder nicht, um dann, wenn dies der Fall ist, das Gleiche zu tun.»