33 Jahre alt war Daniel Küblböck, als er auf einer Kreuzfahrt von Hamburg nach New York am 9. September 2018 über die Reling ins eiskalte Meer sprang. Die Leiche des Sängers wurde nie gefunden. Dennoch wird der Ex-«DSDS»-Teilnehmer nun für tot erklärt. Wie «Bunte» berichtet, habe das Amtsgericht Passau dies entschieden.
«Als Zeitpunkt des Todes wird der 09.09.2018, 08:55 Uhr (Ortszeit) festgestellt», heisst es in einer Todesanzeige der deutschen Behörden. «Der Beschluss wird mit Rechtskraft wirksam. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Nachlass zur Last.»
Am 1. Oktober verstrich Todesfrist
Bis zum 1. Oktober 2020 hätte sich Küblböck bei dem Amtsgericht melden können, um seinen Tod zu widerlegen. Nachdem diese Frist verstrichen war, leiteten die Behörden das Todeserklärungsverfahren ein.
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Dies geschah entgegen dem Willen von Günther Küblböck, dem Vater des Sängers. Der hatte schriftlichen Einspruch gegen das Verfahren eingelegt. «Wir als Familie möchten jedenfalls nicht, dass Daniel auf diesem Weg für tot erklärt wird. Wenn, dann muss dieser Schritt schon von der Familie eingeleitet werden», sagte Günther Küblböck zu «Bild». Seine Ehefrau Marianne bestätigte kurz darauf auf der Website ihres Stiefsohnes, dass die Familie immer noch glaube, das Küblböck am Leben sein könnte: «Wir hoffen immer noch auf ein Wunder.» Doch der Einspruch war vergeblich. (klm)