Ex-Tennisstar lebt jetzt mit seiner Partnerin in Italien
Boris Becker verrät Umzugsgrund

Boris Becker und seine Freundin wohnen jetzt in Mailand. An einer öffentlichen Veranstaltung erklärt der ehemalige Tennisspieler, was hinter dem Umzug nach Italien steckt.
Publiziert: 11.05.2023 um 11:51 Uhr
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Aktualisiert: 15.06.2023 um 09:15 Uhr
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Boris Becker und Freundin Lilian de Carvalho Monteiro wohnen jetzt in Mailand.
Foto: Getty Images for Laureus

Pizza und Pasta statt Gefängniskost: Vor fünf Monaten sass Boris Becker (55) wegen Insolvenzstraftaten noch hinter Gittern. Jetzt lebt der Ex-Tennisstar «la dolce vita». Nachdem zuletzt berichtet wurde, Becker und seine Partnerin Lilian de Carvalho Monteiro (32) seien nach Mailand gezogen, bestätigte er die Gerüchte an einer Veranstaltung in Hamburg.

«Ja es stimmt», antwortete er Philipp Westermeyer, Gründer des OMR-Festivals auf dessen Nachfrage. Der Grund: «Happy wife, happy life.» Übersetzt heisst das: «Glückliche Ehefrau, glückliches Leben.» Früher habe Becker diese Weisheit, die ihn seine Mutter gelehrt habe, zu selten befolgt. «Dieses Mal werde ich es besser machen», sagt er. Im Klartext: Der Umzug ist auf Wunsch seiner Partnerin erfolgt.

Becker wird auch in Italien erkannt

Ganz unbemerkt kann sich Becker in seiner neuen Heimat nicht bewegen. Auch in Italien erkenne man den Ex-Tennisspieler, begegne ihm jedoch mit weniger Skepsis als in Deutschland, wie er erzählt: «Die Italiener haben wohl eher Verständnis für meinen Lebensstil.»

Becker äussert sich in Hamburg auch zu seiner privaten Insolvenz. «Ich bin aus dem Gröbsten raus», sagt die Tennis-Legende und fügt an: «Es liegt nicht nur an mir, sondern auch am Insolvenzverwalter, wo wir uns denn treffen, was denn noch ausständig ist.»

Gemeldet in Deutschland

Trotz Umzug nach Italien sei Becker nach wie vor in Deutschland gemeldet – bei seiner Mutter Elvira Becker (87) in Leimen im Bundesland Baden-Württemberg. Steuer-Expertin Michaela Mumm von Oldenburg sagte diesbezüglich zu «Bild»: «Es gibt keine gesetzliche Regelung in Deutschland, die eine Mindestanzahl von Tagen festlegt, die man in einer Gemeinde oder Stadt verbringen muss, wenn man dort gemeldet ist.» (fmü)

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