Ob Kot im Bett oder Drogenorgien – beim Prozess zwischen Johnny Depp (59) und Amber Heard (36) wurde auf beiden Seiten schmutzige Wäsche gewaschen. Wie jetzt durchgesickerte Gerichtsanträge von beiden Seiten belegen, hätte die Schlammschlacht noch schlimmer werden können.
Heards Anwälte wollten den Geschworenen nämlich unbedingt die angeblichen Erektionsprobleme des Hollywood-Stars präsentieren, während das Depp-Team darauf pochte, die Schauspielerin als Ex-Stripperin zu outen.
Amber Heard behauptet Johnny Depp habe eine Erektionsstörung
Das Magazin «Newsweek» bekam einen Einblick in die versiegelten Gerichtsanträge vom März. Darin verlangte das Heard-Team, dass Depp «seine medizinischen Probleme» offen legen muss. Als angeblichen Beweis für Johnnys verminderte Standfestigkeit legte Heard eine Liste von Medikamenten vor. Ihr Argument in den Gerichtsakten: «Obwohl Mr. Depp seine Potenzprobleme lieber nicht offenlegen will, ist dieser Zustand absolut relevant, wenn es um sexuelle Gewalt geht. Es ist der Ursprung seiner Wut und auch der wahrscheinliche Grund, warum er Amber Heard mit einer Flasche vergewaltigen würde.»
Depps Team protestierte dagegen: «Die Ex-Frau unseres Mandanten will den Prozess in einen Zirkus verwandeln und Mr. Depp durch unnötig schlüpfrige und obszöne Dinge blossstellen». Richterin Penney Azcarate wies Heards Antrag ab, und Depp dementierte im Prozess die «Flaschenvergewaltigung» vehement, die seine Ex-Frau ihm im Zeugenstand wiederholt vorwarf: «Ihre Aussage ist entwürdigend, abscheulich und einfach nur völliger Unsinn. Ich habe noch nie in meinem Leben eine Person sexuell oder körperlich missbraucht».
Amber Heards Nacktfotos durften nicht gezeigt werden
Doch auch Depp musste im Vorfeld seiner Verhandlung eine Niederlage einstecken. Denn Heards Anwälte protestierten erfolgreich gegen das Vorhaben vom Team des «Fluch der Karibik»-Stars, Nacktfotos von Amber Heard der Jury zu präsentieren und über ihren «kurzen Abstecher als Striptease-Tänzerin» zu sprechen. Sie warfen Depps Anwälten vor, damit im Prozess «auf bösartige Weise andeuten oder verbreiten zu wollen, dass Ms. Heard einst als Callgirl gearbeitet habe», bevor sie Depp traf. Die Richterin unterband das. (cth)