Michael Wendler (49) kann es offenbar nicht lassen. Dass er nichts von den Massnahmen gegen die Corona-Pandemie hält, ist schon länger bekannt. Nun erhebt sein ehemaliger Arzt Vorwürfe gegen ihn. Offenbar soll der «Egal»-Sänger eine Dispens von der Maskenpflicht gefälscht haben.
Eigentlich sollte der Musiker am 9. September 2021 vor dem Berliner Kammergericht in einem Prozess um Song-Tantiemen aussagen. Er liess sich allerdings entschuldigen, er könne aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht von seiner Wahlheimat Florida nach Deutschland fliegen, weil an Bord eine Maskenpflicht gelte. Zudem verzichte er auf die Schutzimpfung, was seine Rückreise in die USA erschwere.
Maskendispens vom Schönheitschirurg
Als Beweis reichte er vor Gericht ein Attest ein, das ihn von der Maskenpflicht befreien soll. Ausgestellt ist das Papier vom Schönheitschirurgen Dr. Murat Dagdelen (43), der 2020 bei Michael Wendler eine Nasenkorrektur durchführte.
Von einer Maskenbefreiung will dieser allerdings nichts wissen: «Ich habe bei Michael Wendler kein Attest in Sachen Maskenpflicht ausgestellt. Gegen das Tragen von Masken haben wir noch nie Empfehlungen ausgesprochen», sagt er gegenüber «Bild». «Dies hat keinen negativen Einfluss auf den Heilungsprozess nach einer Nasen-Operation. Ganz im Gegenteil hat die Maskenpflicht bei uns in der Beauty-Branche sogar zu mehr Nachfrage geführt, da etwaige Schwellungen und Rötungen nach einer Nasen-OP durch die Maske wunderbar kaschiert werden können.»
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Gericht stufte Dokument als wertlos ein
Er vermutet, dass Michael Wendler oder jemand anderes das besagte Attest gefälscht habe. «Der Briefkopf und die Unterschrift stimmen, aber der Mittelteil ist nicht unsere Schriftform. Ich denke, das ist reinkopiert worden. Es ist leicht, so etwas zu fälschen.» Nun erwägt er rechtliche Schritte gegen Michael Wendler. Und auch dieser will einen Anwalt einschalten und pocht auf die Echtheit des Dokuments.
Fakt ist: Das Gericht stufte das Dokument sowohl inhaltlich, als auch zeitlich als «wertlos» ein. Der Musiker wurde gar zu einer Busse von umgerechnet 1050 Franken wegen Nichterscheinens verurteilt. Ob er beim nächsten Verhandlungstermin am 30. Mai 2022 vor Ort sein wird, bleibt aber weiterhin fraglich. (imh)