Der britische Star-Komiker Russell Brand (48) sieht sich mit schweren Vorwürfen konfrontiert – schon wieder! Erst Mitte September wurde eine Untersuchung gegen den Komiker bekannt, in der ihn vier Frauen jeglichen Formen des Missbrauchs im Zeitraum zwischen 2006 und 2013 bezichtigen. Der Komiker selbst hat die Anschuldigungen vehement abgestritten.
Nun ist eine Klage gegen den Komiker eingegangen. Darin soll es sich um einen Vorfall aus dem Jahr 2010 an einem Filmset gehen: Angeblich soll sich der Komiker vor der Klägerin, die als Statistin am Set war, entblösst und sie anschliessend auf der Toilette zu sexuellen Handlungen gezwungen haben – und das drei Monate vor seiner Hochzeit mit Pop-Star Katy Perry (39).
Brand sei bei den Dreharbeiten betrunken gewesen
Was ist passiert? Im Jahr 2010 wurde die Klägerin als Statistin am Set der Komödie «Arthur» in New York City engagiert. Doch ihre Zeit beim Filmdreh wurde zum Horror. Russell Brand sei am Set betrunken gewesen. Gemäss Klage soll er sich «offen und offensichtlich in Anwesenheit aller am Set» entblösst und die Statistin angestarrt haben.
Anschliessend soll Brand der Klägerin auf die Toilette gefolgt sein, wo er sie dazu aufgefordert haben soll, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. Doch es kommt noch schlimmer: Angeblich soll ein Mitglied des Produktionsteams direkt vor der Tür gestanden haben.
Wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Zufügung seelischen Leids fordert die Klägerin nun Schadensersatz in unbestimmter Höhe. In der Anklageschrift heisst es, der Übergriff habe «schwere psychische Verletzungen» und wirtschaftliche Verluste verursacht.
Filmgesellschaft wurde mitangeklagt
Des Weiteren wurde auch Warner Bros Pictures angeklagt, sowie auch andere Unternehmen, die an der Filmproduktion beteiligt waren. Mit der Anschuldigung: Fahrlässigkeit und Beihilfe für Russell Brand, weil sie sein Fehlverhalten am Set toleriert hätten.
Die Klage wurde nach dem New Yorker Adult Survivors Act eingereicht, der Klägerin ein einjähriges Zeitfenster einräumt, um wegen angeblichen sexuellen Missbrauchs zu klagen, auch wenn die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist.
Der Komiker und Angeklagte Russell Brand hat sich zur Klage noch nicht geäussert. (lia)