Rammstein-Konzerte in Bern sollen stattfinden
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Trotz Vorwürfen an Lindemann:Rammstein-Konzerte in Bern sollen stattfinden

«Dem Mann ist presserechtlich nicht mehr zu helfen»
Rechtsanwältin zerlegt Rammstein-Statement

Medienrechtsanwältin Stefanie Schork kritisiert die Pressemitteilungen, die Rammstein und ihre Anwälte bezüglich der schweren Vorwürfe veröffentlicht haben. Es liege eine Selbstöffnung von Till Lindemann darin.
Publiziert: 11.06.2023 um 15:03 Uhr
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Aktualisiert: 11.06.2023 um 16:53 Uhr
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Medienrechtsanwältin Stefanie Schork spricht in einem Linkedin-Post über die Rammstein-Vorwürfe.
Foto: eisenberg-koenig-schork.de

Zahlreiche Frauen werfen Frontmann Till Lindemann (60) sexuelle Übergriffe im Rahmen von Rammstein-Konzerten vor. Die Band dementiert die Anschuldigungen. Zuerst mit einem eigenen Statement, später über eine Pressemitteilung ihrer Anwälte.

Dort hiess es: «Es wurde wiederholt behauptet, Frauen seien bei Konzerten von Rammstein mithilfe von K.-o.-Tropfen bzw. Alkohol betäubt worden, um unseren Mandanten zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können. Diese Vorwürfe sind ausnahmslos unwahr.»

Weiter erklärten die Anwälte, dass es bezüglich ihres Mandanten eine unzulässige Verdachtsberichterstattung gegeben habe. Es sei nicht ausgewogen und objektiv berichtet worden. Gegen einige Medien möchte man deshalb vorgehen.

Rechtsanwältin zerlegt Rammstein-Statement

Auf der Karriereplattform Linkedin meldet sich Medienrechtsanwältin Stefanie Schork zu Wort und zerlegt das Rammstein-Statement. «Wenn es nicht so bitter wäre, würde man über die Presseerklärung der Kollegen für Rammstein fast lachen müssen», heisst es zu Beginn.

Dann geht sie auf die mediale Berichterstattung ein – und findet klare Worte: «Dem Mann ist presserechtlich nicht mehr zu helfen. Die öffentlich gewordenen Schilderungen sind so deutlich geeignet, dass sich niemand daran gehindert sehen muss, über die Vorwürfe zu berichten.»

Weiter kritisiert Schork, dass man im Statement zwar die Sache mit den K.o.-Tropfen dementiert habe, der Sachverhalt rund um Casting-Direktorin Alena M. (35), die Frauen für Lindemann rekrutiert haben soll, allerdings nicht bestritten werde.

Zudem setze sich Rammstein mit den Anschuldigungen gegen die Medien zum ersten Statement in Widerspruch. Damals erklärt die Band, dass die mutmasslichen Opfer nicht verurteilt werden sollen und das Recht haben, ihre Sicht der Dinge zu schildern. «Darin liegt eine Selbstöffnung», schreibt die Rechtsanwältin und fügt an: «Schliesslich hat er sein Sexualverhalten schon zigfach selbst zum Gegenstand seines öffentlichen Wirkens gemacht.» Eine Selbstöffnung, auch bekannt als Selbstenthüllung, ist, wenn jemand wahrheitsgetreue Informationen über sich preisgibt.

Journalisten-Verband kritisiert Rammstein-Anwälte

Auch der deutsche Journalistenverband kritisiert das Vorgehen der Rammstein-Anwälte. «Die Drohung mit rechtlichen Schritten gegen Journalistinnen und Journalisten ist der Versuch, Medien einen Maulkorb anzulegen», findet DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. «Die Vorwürfe gegen den Frontmann einer der bekanntesten deutschen Bands sind so schwerwiegend, dass sie recherchiert und berichtet werden müssen.»

Nach deutschem Recht ist Verdachtsberichterstattung zulässig, solange presserechtliche Regeln eingehalten werden. (fmü/bang)


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