Luke Mockridge (33) soll auf keinen Fall im Hallenstadion auftreten – das finden das feministische Streikkollektiv Zürich und die Juso Zürich. Der Comedian macht anlässlich seiner «A Way Back To Luckyland»-Tour am Sonntag, 29. Mai 2022, halt in Zürich. Wegen der Vergewaltigungsvorwürfe gegen Mockridge stösst das den beiden Organisationen sauer auf.
Das feministische Streikkollektiv Zürich hat bereits vor zwei Wochen auf Instagram einen Protest unter dem Motto «Keine Show für Täter» vor dem Hallenstadion angekündigt. Unterdessen hat die Juso Zürich eine Petition gegen den Auftritt des Komikers ins Leben gerufen. «Es ist wegen Geschichten wie diesen, dass Vorfälle sexualisierter Gewalt nur in den seltensten Fällen angezeigt werden. Überlebenden wird nicht geglaubt, sie werden nicht ernst genommen und die Täter kommen grösstenteils unbeschadet davon», heisst es auf der Website.
Vergewaltigungsvorwürfe gegen Luke Mockridge
Doch was wird Luke Mockridge vorgeworfen? Seine Ex-Freundin Ines Anioli (35) bezichtigte ihn 2019 der Vergewaltigung und erstattete daraufhin Anzeige. Er bestritt die Vorwürfe. Das Verfahren im Jahr darauf wurde wegen mangelnder Beweise eingestellt.
Zudem machte der «Spiegel» in einer grossen Recherche publik, dass weitere Frauen Mockridge sexualisierte Gewalt vorwerfen, die bisher jedoch nicht bewiesen werden konnten. Angeblich soll Mockridge etwa versucht haben, eine Frau trotz Zurückweisung zu einem Kuss zu drängen und habe in einem anderen Fall einem Fan bei einem Selfie ungefragt in die Pobacken gekniffen. Zudem berichtet eine ehemalige Partnerin über eine «toxische Beziehung».
Das sagen die Veranstalter
In der Petition wird nun gefordert, dass die Veranstalter den Auftritt absagen oder Stellung beziehen, weshalb sie Mockridge weiterhin eine Plattform bieten. Auf Anfrage von «20 Minuten» erklärt Hallenstadion CEO Philipp Musshafen: «Wir verurteilen jede Art der Gewalt. Herr Mockridge ist ein freier deutscher Bürger, gegen welchen unseres Wissens keine Anklagen vorliegen. Wir überlassen die Rechtsfindung den entsprechenden Gerichten, und diese sagen aktuell, dass er ein unbescholtener Bürger ist.» Der Aufritt werde wie geplant stattfinden.
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Unterstützung erhält er von Veranstalter Thomas Dürr von der Act Entertainment AG. Er betont gegenüber der Zeitung, dass die Schweiz wie auch Deutschland ein Rechtsstaat sei. «Als Konzertveranstalter bin ich nicht befugt und habe auch das Wissen nicht dazu, juristische Urteile zu fällen. Da vertraue ich auf die zuständigen Behörden», so Dürr. Eine Vorverurteilung in den sozialen Medien halte er grundsätzlich für falsch. (bsn)