Nur wenige Wochen nach dem Start seiner «The Forget Tomorrow World Tour» wurde der einstige Boygroup-Star Justin Timberlake (43) am 18. Juni in der Nähe von New York festgenommen und fand sich schliesslich auf einem der berüchtigten «Mug Shots» wieder – das obligatorische Foto der Polizeibehörden, das immer auch veröffentlicht wird.
Am 26. Juli drängte sein Anwalt Edward Burke Jr. auf die Einstellung des Verfahrens. Der Sänger habe nicht betrunken am Steuer gesessen und hätte demnach auch gar nicht verhaftet werden dürfen.
Wie das Magazin «People» berichtet, habe sich der Anwalt nach einer Gerichtsanhörung folgendermassen zum laufenden Verfahren geäussert: «Er war nicht betrunken. Ich sage es noch einmal. Justin Timberlake war nicht betrunken. Und wir sind sehr zuversichtlich, dass diese Anklage – diese strafrechtliche Anklage – abgewiesen werden wird.»
Anwalt moniert «schwerwiegende Fehler» der Polizei
In einem weiteren Statement des Anwalts heisst es, die Polizei habe bei der seinerzeitigen Festnahme seines prominenten Mandanten «schwerwiegende Fehler» gemacht haben, generell sei diese nicht rechtmässig gewesen. Seinen Ausführungen fügte er schliesslich hinzu: «Justin respektiert die Strafverfolgungsbehörden und ihre sehr wichtige Arbeit. Er kooperierte jederzeit mit den Polizeibeamten und behandelte sie mit dem Respekt, den sie verdienen. Er respektiert auch das gesamte Gerichtsverfahren, einschliesslich des Staatsanwalts und des Richters, die heute im Gerichtssaal waren.» Tatsache bleibe jedoch, dass der Sänger in der fraglichen Nacht nicht alkoholisiert war.
Einem Bericht der «Vanity Fair» zufolge verweigerte Timberlake vor seiner Festnahme aus bislang ungeklärten Gründen einen Atemalkoholtest und gab zudem später an, vor seiner Fahrt in einer Bar «nur einen Martini» getrunken zu haben.