Wegweisendes Urteil vom Bundesgericht
Long-Covid-Patient gewinnt gegen Krankenkasse

Dank einer Blutwäsche geht es einem Long-Covid-Patienten wieder besser – die Helsana wollte dafür aber nicht zahlen. Der Betroffene zog bis vor das höchste Schweizer Gericht.
Publiziert: 08.05.2024 um 14:47 Uhr
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Long-Covid machte ihn arbeitsunfähig – dank einer Therapie ging es ihm dann aber wieder besser.
Foto: imago/Westend61

Wie so viele andere erkrankte auch Christian Salzmann* an Corona – für den Schweizer hatte die Infektion im November 2022 aber langfristige Folgen: So litt er unter anderem an Schwindel, Belastungsintoleranz und Wortfindungsstörung. Die Einschränkungen machten ihn arbeitsunfähig, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.

Ein halbes Jahr lang war Salzmann krankgeschrieben, danach war die Arbeit nur beschränkt möglich. Heute kann er, wie er überzeugt ist, nur dank einer Therapie wieder 80 Prozent arbeitstätig sein. Bei der Therapie handelte es sich um eine Heparin-induzierte, extrakorporalen Lipoprotein-Präzipitation (H.E.L.P.-Apherese), wobei das Blut gereinigt wird. 

20'000 Franken für neun Sitzungen

Die Therapie sei essenziell gewesen für ihn, um wieder arbeiten zu können – nichtsdestotrotz wollte seine Krankenkasse, die Helsana, die Kosten nicht übernehmen. Bei den beanspruchten neun Sitzungen lagen diese aber bei saftigen 20'000 Franken. 

Die Argumentation der Helsana? Laut dem Krankenversicherungsgesetz müssen Krankenkassen die Kosten von unwirksamen, unzweckmässigen oder unwirtschaftlichen Therapien nicht übernehmen – auch wenn sie von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben wurden. Beim Aargauer Versicherungsgericht zog diese Begründung noch – vor Bundesgericht blitzte der Versicherer dann aber ab. 

Keine Beweise für Unwirksamkeit

Das Urteil aus Lausanne besagt, dass die Helsana die Kosten übernehmen muss. Die Krankenkasse könne nicht ausreichend beweisen, dass die Therapie unwirksam sei. Dazu gebe es schlicht zu wenige wissenschaftliche Erkenntnisse. Kurz gesagt: Die Helsana kann nicht beweisen, dass die Therapie unwirksam ist. 

Die Versicherung zeigt sich unzufrieden: Nicht nur widerspricht das Urteil derer ähnlicher Fälle, es sei auch «nicht nachvollziehbar». Auch Kerstin Noëlle Vokinger, Professorin für Recht und Medizin in Zürich, steht dem Urteil gemäss «Tages-Anzeiger» kritisch gegenüber. Es sei ein wichtiger Entscheid, der sich zu einem Präzedenzfall entwickeln könnte, so die Juristin.

Dies könne aber dazu führen, dass Krankenkassen in Zukunft vermehrt für unbewiesene Therapien, die von einem Arzt verordnet wurden, aufkommen müssen. 

Höhere Gesundheitskosten?

Wie Vokinger sieht auch Damian Hartmann, Teamleiter Legal bei Helsana, einen wegweisenden Charakter im Urteil des Bundesgerichts. Dass Versicherer dazu verpflichtet sind, Unwirksamkeit zu beweisen, um die Kosten nicht übernehmen zu müssen, sei «ein Problem». So könne das Urteil die Gesundheitskosten und Prämien in die Höhe treiben. (zun)

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