An der Universität Zürich melden sich jährlich Hunderte Studenten mit dem gleichen Ziel an – das Medizinstudium zu überstehen. Doch der Traum geht nicht für alle in Erfüllung. Gescheitert ist etwa eine Master-Studentin, über die das Branchenportal Medinside berichtet.
Im Januar und Juli 2021 musste die Studentin ihr Können bei den ersten zwei Teilprüfungen beweisen. Dabei konnte sie nicht brillieren – und kassierte zu ihrer Enttäuschung die Gesamtnote 3. Im August trat sie zu den Repetitionsprüfungen an. Und wieder: Die Studentin schrieb eine ungenügende Note.
Doch die Frau blieb hartnäckig: Sie erhob Rekurs. Ihre Begründung: Sie hatte eine Mittelohrentzündung und Prüfungsangst. Aus diesem Grund wolle sie die Prüfung zum dritten Mal schreiben.
Doch das Dekanat der Fakultät liess sie ebenso abblitzen wie die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen und das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich.
Nun muss die Studentin blechen
Der Kampf war noch nicht verloren: Zusammen mit einem Anwalt, der auf das Prüfungsrecht spezialisiert ist, reichte die Studentin Beschwerde gegen die Universität Zürich ein. Sie forderte vor dem Bundesgericht Akteneinsicht und eine dritte Prüfung.
Das Bundesgericht sah in ihrer Beschwerde keine hinreichende Begründung und wies sie ab. Ihre angebliche Mittelohrentzündung habe sie nicht prüfungsunfähig gemacht, denn die Prüfungen lagen Monate auseinander. Ausserdem sei ihre Prüfungsangst nicht zu beweisen.
Der Medizinstudentin kommt das Debakel nun teuer zu stehen: Sie darf die hohen Anwaltskosten und obendrein noch die Gerichtskosten von 800 Franken übernehmen. (lia)