Müssen Personen, die in einem geteilten Eigenheim die gesamte Hausarbeit übernehmen, vom Partnern entlöhnt werden? Genau diese Frage beschäftigte vergangene Woche das Kreisgericht Rorschach SG. Eine Frau aus dem Appenzellerland verklagte ihren Noch-Ehemann auf 54'750 Franken Entschädigung. Die beiden lebten bis zu ihrer Hochzeit im Jahr 2005 im Konkubinat – wobei die Frau sämtliche Haushaltsarbeiten verrichtete.
Kochen, putzen, waschen, Gäste versorgen und sogar das Boot ihres Mannes reinigen: Alles Arbeiten, die die Frau komplett übernahm, speziell in den letzten fünf Jahren des Konkubinats. Wie das «Thurgauer Tagblatt» berichtet, habe die Frau laut ihrem Anwalt sogar ihr Arbeitspensum auf 80 Prozent gekürzt, um sich um den Haushalt kümmern zu können – nur deswegen konnte der Mann weiterhin Vollzeit arbeiten.
Anschuldigungen abgestritten
Das geteilte Haus gehörte zwar dem Mann, die Frau bezahlte ihm aber monatlich 790 Franken Miete. Aufgrund all dieser Faktoren habe sich der Mann, so der Anwalt der Klägerin, einen finanziellen Vorteil verschafft, da er sonst eine Haushaltshilfe hätte anstellen müssen. Deswegen fordert die Frau nun eine Entschädigung für ihre Arbeit im Haushalt.
Für eine Stunde Hausarbeit pro Tag, und das über fünf Jahre hinweg, ergäbe das bei einem Stundenlohn von 30 Franken die geforderten 54'750 Franken Entschädigung. Der Anwalt des Mannes streitet die Forderungen aber ab und behauptet, dass die Arbeiten stets aufgeteilt worden seien. Ausserdem sei der Anspruch verjährt und der Anwalt der Frau hätte Formfehler begangen, weswegen die Klage gar nicht gültig sei.
Das Gericht wies die Klage der Frau schliesslich ab.
Knackpunkt Konkubinat
Das Konkubinat ist heutzutage gang und gäbe – ungleich der eingetragenen Partnerschaft oder der Ehe, aber keine rechtliche Institution. Folglich sind rechtliche Angelegenheiten nicht endgültig geregelt. Zudem gab es einen solchen Fall in der Schweiz noch nie, was dem Richter einen Orientierungspunkt gegeben hätte.
In Spanien wurden zuletzt zwei solche Fälle verhandelt – wobei die beiden klagenden Frauen beide gewannen. Die eine bekam eine Entschädigung für Hausarbeiten in Höhe von 88'000 Euro, die andere eine Entschädigung von gar 200'000 Euro.
Die Schweizer Klägerin muss nach dem verlorenen Fall nun blechen – durch die Anwalts- und Gerichtskosten kommen dabei etwa 20'000 Franken zusammen. (zun)