Ein Vater und sein Sohn sind am Donnerstag vom Genfer Strafgericht wegen schweren Menschenhandels zu einer Gefängnisstrafe von sieben beziehungsweise dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Die beiden Männer hatten Menschen zum Betteln in die Schweiz gebracht.
Die Angeklagten, die der bulgarischen Roma-Gemeinschaft angehören, hätten die Freiheit von Menschen missachtet, indem sie deren Verletzlichkeit für gewerbliche Zwecke ausnutzten, stellte das Gericht fest. Die ausgebeuteten Personen seien in der Schweiz festgesessen und hätten keine Möglichkeit zur Rückkehr in ihr Land gehabt.
Geld finanzierte Spielsucht
Der 52-jährige Vater holte laut dem Gericht neben Familienmitgliedern auch Personen, die nicht mit ihm verwandt waren, nach Genf, um sie betteln zu lassen. Das von seinen «Angestellten» erbettelte Geld sammelte er jeweils ganz oder teilweise ein. Seine Opfer bedrohte und beschimpfte er, wenn die Ergebnisse nicht seinen Erwartungen entsprachen.
Laut dem Gericht war der Angeklagte nicht nur dafür zuständig, Menschen in Bulgarien anzuwerben und in die Schweiz zu bringen, sondern auch für die Organisation der Aktivitäten der einzelnen Personen. Er legte die Arbeitszeiten fest und bestimmte die Standorte in Genf und Lausanne, an denen die Opfer betteln mussten.
Er überwachte selbst, dass die Arbeit erledigt wurde, oder delegierte diese Aufgabe an seinen Sohn oder seine Frau. «Der Mann stand an der Spitze eines organisierten Unternehmens», hielt das Gericht fest. Weil er an Spielsucht gelitten habe, habe er aus Gier nach einem schnellen und einfachen Gewinn gehandelt.
Keine Spur von Reue
Die Schuld des Angeklagten wiege schwer, und er zeige keinerlei Einsicht. Auch die Vergangenheit sprach bei der Urteilsfindung nicht für ihn – er hatte in Bulgarien bereits 18 Jahre hinter Gittern verbracht. Zudem sei seine Mitarbeit im Verfahren «sehr schlecht» gewesen.
Der 34-jährige Sohn sei in die Fussstapfen seines Vaters getreten und habe das gleiche Verhalten an den Tag gelegt wie dieser, erklärten die Richter. Das Strafgericht sprach für ihn aber eine weniger strenge Strafe aus.
Nach Verbüssung ihrer Gefängnisstrafe müssen die beiden Verurteilten die Schweiz verlassen. Sie haben bereits mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft im Gefängnis Champ-Dollon verbracht. (SDA)
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