Ein Grund für den Anstieg sei nicht erkennbar, heisst es im kürzlich veröffentlichen Jahresbericht des Veterinäramts des Kantons Zürich. Es müsse sich nun zeigen, ob die Zahl der gemeldeten Hundebeissvorfälle weiter steige – und falls ja, in welchem Ausmass.
Die meldepflichtigen Berufsgruppen Ärzteschaft, Tierärzteschaft und Polizei sowie Privatpersonen reichten im Jahr 2023 rund 24 Prozent mehr Berichte ein: Das Veterinäramt zählte 1661 Berichte, im Jahr davor waren es 1356 Fälle gewesen.
Am häufigsten gingen dabei Meldungen über Beissvorfälle mit Menschen ein – deren Zahl stieg von 659 auf 839. Es wurden weitere 673 Fälle mit anderen Hunden oder weiteren Tieren registriert (Vorjahr: 532). 144 Berichte drehten sich um Hunde mit Aggressionsverhalten (125). Zudem trafen 25 sonstige Meldungen beim Veterinäramt ein (40), etwa über mehrmals streunende oder jagende Hunde.
Abklärungen bei übermässigem Aggressionsverhalten
Das Veterinäramt klärt bei allen Meldungen zu Beissvorfällen und übermässigem Aggressionsverhalten ab, ob der betreffende Hund in der nationalen Hundedatenbank registriert ist und ob Halter und Tier die allenfalls obligatorischen Kurse besucht haben, wie es im Jahresbericht heisst.
Das Amt holt bei Bedarf auch weitere Stellungnahmen ein, nimmt Risikoanalysen vor und verfügt Trainings und Maulkorbpflicht oder trifft andere Massnahmen. Das ist aber selten notwendig: «Die meisten Fälle können mit einem Schreiben an die Hundehalterin oder den Hundehalter abgeschlossen werden, in dem sie auf ihre Aufsichtspflichten hingewiesen werden.»
Ein Tierhalteverbot im Jahr 2023
Nur vereinzelt müssen Tiere gemäss Jahresbericht aus Sicherheitsgründen als Sofortmassnahme oder definitiv beschlagnahmt und ein Hundehalteverbot ausgesprochen werden. Das Amt verfügte 2023 ein einziges solches Tierhalteverbot. Es überwachte zudem 35 bestehende Verbote.
Hunde und deren Halterinnen und Halter beschäftigten das Veterinäramt auch in anderen Bereichen: So betraf beispielsweise jede vierte der insgesamt 10'300 telefonischen Anfragen die Themen Hundeausbildung, verbotene Rassetypen und Meldepflicht.
Zudem führten Hundeinstruktorinnen und Hundeinstruktoren im Auftrag des Veterinäramtes 244 Kurse an Kindergärten und Unterstufenklassen durch. Sie vermittelten dabei über 4000 Kindern das richtige Verhalten im Kontakt mit Hunden. Diese für Schulen kostenlosen Kurse helfen, Kinder besser vor Hundebissen zu schützen.
Nur noch zehn «verbotene» Hunde gehalten
Das Veterinäramt überwachte auch die Ausnahmebewilligungen für verbotene Hunde. Im Kanton Zürich ist die Haltung von Hunderassen mit erhöhtem Gefährdungspotential – beispielsweise Pit Bull Terrier und Bandog – seit 2010 verboten. Damals bereits gehaltene Tiere konnten aber behalten werden. Diese legal gehaltenen Tiere der verbotenen «Rassetypenliste II» sterben nun langsam aus; deren Zahl nahm von 28 auf zehn ab, wie dem Geschäftsbericht zu entnehmen ist.
Das Verterinäramt kümmert sich nicht nur um Hunde, sondern auch um andere Heimtiere sowie um Nutztiere und Wildtierhaltungen. 2023 stand das Amt auch im Zeichen des Wechsels; die langjährige Kantonstierärztin Regula Vogel ging in Pension, Lukas Perler trat ihre Nachfolge an.