Die Corona-Massnahmen verlangen Eigenverantwortung, Disziplin und Verzicht. Doch sie sind dringend nötig, denn aktuell verbreitet sich Covid-19 rasend schnell: Am Montag meldete das Bundesamt für Gesundheit 8737 neue Fälle allein übers Wochenende. Bei den getesteten Personen betrug die Positivitätsrate satte 16,1 Prozent.
Auch die Spitäler sind auf Trab. So gab es seit Freitag 171 Hospitalisierungen und 14 Todesfälle. Seit dem Ausbruch Anfang Jahr waren es landesweit 1836 Todesfälle.
In den Nachbarländern Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien ist die Lage ebenso angespannt. Auch hier werden nahezu täglich neue Massnahmen erlassen, die das Virus eindämmen sollen. So gilt in Italien nun auch im Freien eine Maskenpflicht, Frankreich führt Ausgangssperren ein, Deutschland überlegt sich, einzelne Gebiete unter Quarantäne zu stellen, und Österreich führt die 6er-Regel ein.
BLICK hat die zentralsten Massnahmen und Vorschriften in unseren Nachbarländern zusammengefasst.
In der Schweiz gilt die Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Innenräumen – dazu zählen Geschäfte, Einkaufszentren, Bank- und Postfilialen, Kinos, Theater, Konzertlokale und Hotels – sowie in allen Zugangsbereichen des öffentlichen Verkehrs. Verzichtet hat der Bundesrat dagegen auf eine Maskenpflicht an Schulen. Diese kann aber von der Schulleitung eingeführt werden. In Frankreich wurde erneut der Notstand ausgerufen. Daraufhin haben mehrere Départements mit einer generellen Maskenpflicht reagiert. Heisst: Sobald das Haus verlassen wird, braucht es die Maske. Unter anderem gilt dies in Paris oder Nantes. Auch in Italien gilt nun eine Maskenpflicht im Freien. Wer dagegen verstösst, muss mit einer saftigen Busse rechnen. Eine Ausnahme gibt es nur für sportliche Aktivitäten. In Deutschland wird eine Maske empfohlen. In Gebieten, in denen das Virus besonders verbreitet ist, ist sie dagegen Pflicht. In München muss etwa in der Altstadt auch draussen eine Maske getragen werden. Zudem müssen Schüler in Baden-Württemberg und Hamburg im Unterricht eine Maske tragen. Bundesländer in Österreich dürfen nun selbständig Maskenpflichten aussprechen – etwa auf belebten Plätzen. Im Verkauf, in Bank- und Postfilialen und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt seit Ende Juni eine Maskenpflicht.
In der Schweiz gibt es keine Ausgangssperre. Anders wird es in Frankreich gehandhabt: Seit dem Wochenende gilt in den Grossräumen Paris und Aix-en-Provence/Marseille sowie in den Städten Grenoble, Lille, Lyon, Montpellier, Rouen, Saint-Etienne und Toulouse eine Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr. Gastronomen und Künstler sehen sich nun benachteiligt. Es kommt deshalb zu heftigen Protesten. Auch Italien und Deutschland haben keine Ausgangssperren verhängt. Dafür gibt es in Bayern neu ab 22 Uhr eine Sperrstunde in Gaststätten. Zudem wird für den Kreis Berchtesgadener Land nun der Lockdown verhängt. Allein übers Wochenende hat es in der kleinen Region alarmierende 118 neue Corona-Fälle gegeben. Auch Österreich kennt keine Ausgangssperre, hat dafür aber in Tirol, Salzburg und Vorarlberg die Polizeistunde ab 22 Uhr eingeführt. Zudem darf die Quarantäne über Bezirke und Gemeinden verhängt werden. Mit anderen Worten: lokale Ausgangssperren. Im Dorf Kuchl nahe Salzburg wurde dies gemacht. Die 7000-Seelen-Gemeinde befindet sich zurzeit im Lockdown. Zudem ist laut Vizekanzler Werner Kogler eine erneute Schulschliessung möglich: «Die Schulen wollen wir aber so lange wie möglich offen halten.»
In der Schweiz sind spontane Versammlungen von mehr als 15 Personen verboten. Grossveranstaltungen sind dagegen mit Schutzkonzept erlaubt – auch mit über 1000 Zuschauern. Kantone dürfen aber Veranstaltungen verbieten oder schärfere Massnahmen einführen. In Frankreich geht der Sport trotz Ausgangssperre weiter – in den Gebieten mit vielen Infektionen aber ohne Zuschauer hinter verschlossenen Türen. In Deutschland gilt: Fussballspiele dürfen nur besucht werden, wenn weniger als 35 von 100'000 Personen im Einzugsgebiet erkrankt sind. In der Regel finden Geisterspiele statt, wie auch vergangene Woche beim Länderspiel Schweiz–Deutschland (3:3) in Köln. In geschlossene Räume dürfen Veranstalter in der Regel maximal 200 Personen einlassen, im Freien 500. Auch Italien fährt das öffentliche Leben wieder runter. Feiern und Veranstaltungen sind verboten. Mit Ausnahme von Hochzeiten und Beerdigungen. An Profisport-Anlässen sind 1000 Zuschauer zugelassen. Veranstaltungen ab 250 Personen sind in Österreich bewilligungspflichtig. Die Obergrenze beträgt im Freien 1500 Personen, in Räumen 1000. Zudem wurde in Österreich neu die 6er-Grenze für private Treffen im Innern eingeführt – sowie die 12er-Grenze im Freien.