Wo sie installiert werden, ist Kritik meist nicht fern. Die Rede ist von Überwachungskameras. Ihre Präsenz im öffentlichen Raum nimmt zu, erst kürzlich gaben entsprechende Ausbaupläne seitens der SBB viel zu reden.
Auch an Schulen sind sie Thema, zum Beispiel in Luzern. Dort sind mittlerweile an vielen Kantonsschulen Videokameras installiert. Die Hoffnung: Eine präventive Wirkung gegen Straftaten wie Vandalismus. Die «Luzerner Zeitung» hat nun einen Blick auf die Liste zur Videoüberwachung in kantonalen Einrichtungen geworfen und festgestellt: An der Kanti Alpenquai gibt es mehr Überwachungskameras als in Luzerner Gefängnissen.
23 Überwachungskameras gibt es in der Schule, davon sieben im Velokeller, fünf in Korridoren vor Turnhalle-Garderoben, weitere bei Eingängen, Getränkeautomaten und in der Mensa. Zum Vergleich: In der Justizvollzugsanstalt Grosshof in Kriens gibt es insgesamt 22 Kameras, im Wauwilermoos in Egolzwil sind es bloss neun.
«Überwachungskameras unumgänglich»
Die Zunahme der Videoüberwachung an den öffentlichen Schulen wirft Fragen auf. Zumindest für den Luzerner SP-Kantonsrat Urban Sager. In einer Anfrage an die Kantonsregierung wollte er wissen, ob andere Massnahmen geprüft werden, bevor Kameras zum Einsatz kommen. Ausserdem erkundigte er sich nach dem Umgang mit den Aufzeichnungen.
Wie die «Luzerner Zeitung» berichtet, verweist der Kanton in seiner Antwort auf den Nutzen der Geräte: Sie hätten gemäss Polizei einen «präventiven Charakter» und seien ausserdem wichtig, um Täter zu ermitteln.
Nur eine Person kann die Aufnahmen sichten
Bei Problemen mit «Vandalismus und anderen Straftaten» würden zuerst andere Mittel geprüft, zum Beispiel zusätzliche Kontrollgänge oder das Ansprechen der Vorfälle im Rahmen des Unterrichts. Es gebe «leider aber auch Situationen, in denen Überwachungskameras unumgänglich sind.»
SP-Kantonsrat Sager ist nur halb zufrieden mit dieser Antwort. Er goutiert zwar, dass der Kanton auf die rechtliche Grundlage zur Installation der Videokameras verweist, hätte aber gerne mehr zur Prüfung von Alternativen und den Prozessen beim Umgang mit dem sensiblen Videomaterial gehört.
Immerhin: Auf Nachfrage der «Luzerner Zeitung» sagt Hans Hirschi, Rektor der Kantonsschule Alpenquai, nur eine Person habe die Möglichkeit, die Aufnahmen zu sichten. Dies erfolge erst, wenn Mitglieder der Schulleitung entsprechend Anweisung geben. (mel)