Beschwerdeführer Alex Bauert bestätigte am Sonntag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht der «Sonntagszeitung» und des «Nebelspalters». Er ziehe das Urteil weiter, weil er als Single bei der Radio- und Fernsehgebühr in unzulässiger Weise diskriminiert werde. Er wolle nicht gleich viel zahlen, wie Paare, Familien oder Wohngemeinschaften.
Bauert ist der Meinung, dass seine Chancen in Strassburg nicht schlecht stehen. Das Bundesgericht habe nämlich die Diskriminierung nicht verneint, aber entschieden, dass es sachlich begründet sei, die Abgabe einfachheitshalber pro Haushalt einzuziehen.
Die Serafe-Gebühr von 365 Franken (resp. 335 Franken seit 1.1. 2021) muss pro Haushalt entrichtet werden, unabhängig von der Anzahl Personen, die dort leben.
«Singles subventionieren Mehrpersonenhaushalte»
Bauert kritisiert, dass damit Single-Haushalte Mehrpersonenhaushalte subventionieren. Er hatte gegen eine Verfügung der Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe Serafe zur Bezahlung der Radio- und Fernsehabgaben erfolglos Beschwerde erhoben. Das Bundesamt für Kommunikation und anschliessend auch das Bundesverwaltungsgericht wiesen sein Begehren ab.
«Das Bundesgericht hat ausdrücklich eine Diskriminierung festgestellt, diese jedoch für gerechtfertigt bezeichnet, da sie der vereinfachten Erhebung der Gebühr diene», sagt Alex Bauert zu Blick. «Demgegenüber fordere ich eine Gebühr, die für Singles bzw. Personen, die als einzige RTV-Gebührenpflichtige in einem Haushalt leben, reduziert werden.» Denn alle abgabepflichtigen Erwachsenen sind schon auf der Rechnung und haften solidarisch für deren Bezahlung.
Will Bauert nun, dass Singles weniger zahlen als bisher – oder Familien mehr? Gegenüber Blick präsentiert er sein Rechnungsmodell: «Den Rechnungsbetrag für nur eine Person um 40 Prozent senken, für mehrere auf maximal den zweifachen Betrag erhöhen ist kaum Aufwand. Zwei zahlen das 1,4-Fache, drei zahlen das 2-Fache. Einfach und weniger ungerecht, als dass ein Drittel der Haushalte gleich viel wie die mit zwei oder mehreren Leuten zahlt.»
Auch Sylvia Locher, Präsidentin von Pro Single Schweiz, zeigte sich auf Anfrage gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA enttäuscht vom Bundesgerichtsentscheid. Das Bundesgericht habe sehr spitzfindig argumentiert und «fadenscheinige Argumente» hervorgeholt. «Singles erfahren damit nicht Gerechtigkeit», sagt Locher. Rund 1,3 Millionen Einpersonenhaushalte in der Schweiz müssten den vollen Serafe-Beitrag zahlen, das sei eine Quersubventionierung, die nicht rechtens sei. (SDA/bö)
Anm. d. Red.: Blick hat den SDA-Text wegen Unstimmigkeiten in Rücksprache mit Alex Bauert angepasst.