Statt Bussen gibts ein Bravo
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Polizeikorps sind zufrieden:Statt Bussen gibts ein Bravo

Polizeikorps müssen Corona-Regeln durchsetzen
Wo es am meisten Bussen hagelte

Die scharfen Corona-Regeln des Bundesrats sorgten anfangs für rote Köpfe. Die Weisungen wurden ignoriert, selbst von Menschen, die zur Risikogruppe gehören. Doch heute haben die meisten verstanden: Es geht um die Gesundheit. Die Polizeikorps sind zufrieden – meistens.
Publiziert: 24.03.2020 um 23:17 Uhr
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Aktualisiert: 25.03.2020 um 09:38 Uhr
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Leergefegte Seepromenade in Zürich: Die Schweizer bleiben endlich zu Hause und befolgen die BAG-Massnahmen.
Foto: keystone
Anian Heierli

Der Bundesrat verfolgt mit seiner Strategie gegen das Coronavirus ein Ziel: den Schutz der Bevölkerung. Die Massnahmen sind hart. So sind Treffen von mehr als fünf Personen verboten, bei Gesprächen gilt der Mindestabstand von zwei Metern, und ausser Lebensmittelläden bleiben Geschäfte sowie Restaurants geschlossen.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Ordnungsbusse rechnen. In besonders schlimmen Fällen kommt es zur Anzeige. Eine BLICK-Umfrage bei den kantonalen Polizeikorps zeigt: Der Grossteil der Schweizer befolgt endlich die Massnahmen, bleibt zu Hause. Dies, nachdem in den ersten Tagen viele die Situation auf die leichte Schulter nahmen und selbst noch Senioren einkaufen gingen.

«Die Leute haben realisiert, dass es um ihre Gesundheit geht»

«Die Bevölkerung hält sich recht gut daran. Bisher wurden nur vereinzelt Bussen ausgesprochen», sagt Simon Kopp, Sprecher der Luzerner Polizei. «Die Leute haben realisiert, dass es um ihre Gesundheit geht.»

Auch von der Kantonspolizei Zug kommen lobende Worte: «Wir müssen der Bevölkerung ein Kränzchen winden», sagt Sprecher Frank Kleiner. Dennoch appelliert er: «Die Massnahmen müssen weiter eingehalten werden.» So trafen die Zuger Patrouillen vereinzelt auf Jugendliche, welche die Vorschriften missachteten. Drei Uneinsichtige erhielten eine Ordnungsbusse.

Im Kanton Zürich gab es seit Freitagabend etwas mehr als 200 Meldungen wegen Gruppen im öffentlichen Raum oder Detailhändlern, die sich nicht an geltende Bestimmungen hielten. Nach einem klärenden Gespräch waren fast alle einsichtig. «Grundsätzlich sind die Leute mittlerweile sensibilisiert und halten sich daran», sagt Carmen Surber, Sprecherin der Kantonspolizei Zürich.

Walliser greifen knallhart durch: 17 Anzeigen, 104 Bussen

Christoph Gnägi, Mediensprecher der Kantonspolizei Bern, bringt es auf den Punkt: «Es geht uns nicht darum, Bussen zu verteilen. Sondern darum, das Virus einzudämmen. Zentral ist hier die Eigenverantwortung.» Die Berner Einsatzkräfte kommunizieren deshalb allgemein Verhaltensregeln und Hygienemassnahmen. «Wir stellten fest, dass grösstenteils Verständnis da ist.»

Auch im Aargau verstärken die Polizeiorgane ihre Präsenz. «In einigen Fällen mussten wir Ordnungsbussen aussprechen», sagt Kommunikationschef Roland Pfister. Oft habe man aber Meldungen wegen Kleinigkeiten. Dann reicht eine Verwarnung. In St. Gallen musste eine Party mit 16 Personen aufgelöst werden. In Heerbrugg SG wurden acht Personen gebüsst.

Knallhart hat die Walliser Kantonspolizei durchgegriffen: 17 Anzeigen wurden bei der Staatsanwaltschaft erstattet, diese richten sich gegen Geschäfte und Betriebe wegen Nichteinhaltung der Schliessungspflicht. Zudem gab es 104 Bussen wegen Verstoss gegen das Versammlungsverbot oder wegen Missachtung der sozialen Distanz. Sprecher Markus Rieder: «Wir haben die Massnahmen klar umgesetzt.» Mit der Bevölkerung sei man allgemein aber zufrieden.

Coronavirus

Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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Massnahmen gegen Coronavirus

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

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