Welche Läden haben noch offen?
Lebensmittelläden, Take-away, Betriebskantinen, Lieferdienste, Apotheken und Drogerien bleiben geöffnet. Auch die Post, Tankstellen, Banken, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen können offen bleiben.
Gibt es Einschränkungen beim Einkaufen?
In jenen Läden, die noch geöffnet sind: nein. Der Bundesrat sieht in seiner Verordnung keine Einschränkungen für Einkäufe vor. Es gibt deshalb keinen Grund für Hamsterkäufe. Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Lebens sei gesichert. «Es ist nicht nötig, Notvorräte anzulegen», sagt Bundesrat Alain Berset (47).
Was muss schliessen?
Neben den meisten Geschäften sind auch Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe bis mindestens 19. April 2020 zu. Zu letzteren gehören beispielsweise Kinos, Theater und Konzertsäle. Auch Märkte sind verboten. Zudem sind Bordelle geschlossen.
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Kann ich noch zum Coiffeur?
Nein. Coiffeursalons, Kosmetik- und Tattoostudios werden dichtgemacht. Es sind Geschäfte, in denen wegen des Körperkontakts die Hygiene- und Schutzregeln nicht eingehalten werden können.
Darf ich noch ins Museum?
Nein. Auch Museen, Bibliotheken, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete müssen schliessen. Zoos und botanische Gärten ebenfalls sind zu.
Was ist mit Spielplätzen?
Glück gehabt. Diese bleiben – anders als in Deutschland – zugänglich.
Mein Kind darf nicht zur Schule, ich finde aber keine Betreuung. Was tun?
Dieses Szenario soll es ab Dienstag nicht mehr geben. Die Kantone werden verpflichtet, für eine Betreuung zu sorgen. Kindertagesstätten dürfen nur noch geschlossen werden, wenn es ein anderes Angebot für die Betreuung gibt.
Dürfen sich meine Kinder privat mit Freunden zum Spielen treffen?
Treffen, die in kleineren Gruppen stattfinden, sind erlaubt. Das Bundesamt für Gesundheit nennt für diesen Fall eine Richtgrösse von zirka fünf Kindern. Auch dort gilt es, die Hygienevorschriften zu befolgen und Abstand zu halten.
Darf ich Freunde nach Hause einladen?
Öffentliche wie auch private Veranstaltungen sind verboten. Eine Party daheim ist also nicht erlaubt. Ein privates Nachtessen fällt hingegen nicht unter das Verbot, bestätigt das Bundesamt für Gesundheit am Dienstag. Allerdings ist auch davon abzuraten. Es wird empfohlen, «die sozialen Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren». Auch Vereinsanlässe fallen unter das Veranstaltungsverbot.
Was passiert, wenn mein Auto kaputtgeht?
Autogaragen, genauso wie die Velo- und Töffliwerkstatt, dürfen den Betrieb aufrecht erhalten. Sie gelten als Werkstatt für Transportmittel. Auch Tankstellen sind offen.
Fährt mein Zug normal?
Nein. Die SBB und Postauto reduzieren ihren Fahrplan. Die Fahrplananpassung erfolgt aber erst ab Donnerstag, 19. März 2020. Die Züge des Fernverkehrs verkehren ab Donnerstag schrittweise generell im Stunden- statt im Halbstundentakt. Und an der Grenze ist Endstation.
Kann ich mir weiterhin meine Brötchen beim Bäcker holen?
Auch Bäckereien und Metzgereien dürfen offen bleiben. Bäckereien müssen ihre Brötchen jedoch über die Theke verkaufen. Ein allfälliges Café mit Bedienung ist nicht erlaubt.
Muss ich weiterhin ins Büro?
Der Bundesrat will, dass die Leute im Homeoffice arbeiten, wo es möglich ist. Besonders gefährdete Personen – also Leute mit einer Vorerkrankung – sind verpflichtet, von zu Hause aus zu arbeiten. Ist das nicht möglich, werden sie beurlaubt, erhalten aber trotzdem den Lohn.
Muss ich auf die Baustelle arbeiten gehen?
Ja. Der Bundesrat will keinen «totalen Stillstand». Wo das «Social Distancing» – also das Abstandhalten – umgesetzt werden kann, soll es auch möglich bleiben, zur Arbeit zu gehen. Das gilt für Baustellen.
Ich arbeite in einem Gewerbebetrieb. Was gilt für mich?
Auch Elektriker, Schreiner oder Gärtner können weiterarbeiten. «Gewerbebetriebe als solche müssen nicht geschlossen werden», heisst es vom Bundesamt für Gesundheit (BAG). Jedoch müssen die öffentlich zugänglichen Läden von solchen Gewerbebetrieben, also der Blumenladen der Gärtnerei, schliessen.
Ich habe einen Termin bei meinem Physiotherapeuten. Kann dieser stattfinden?
Alle Gesundheitseinrichtungen sind dazu verpflichtet, in der aktuellen Situation auf nicht dringliche Behandlungen zu verzichten. Jene Behandlungen, die aber von einem Arzt verordnet wurden, gelten jedoch als nötig und nicht aufschiebbar. Ist die Physiotherapie also vom Arzt verordnet, steht dem nichts im Wege.
Ich möchte im Wald spazieren gehen. Geht das noch?
Ja. Auch mit der neuen Verordnung gilt für die Bevölkerung keine Ausgangssperre.
Es gibt einen Todesfall in der Familie. Findet die Beerdigung statt?
Ja, aber nur im engen Familienkreis.
Was habe ich zu befürchten, wenn ich trotz des Veranstaltungsverbots eine Party schmeisse?
Dieser Spass lohnt sich nicht. Wer erwischt wird, dem droht eine Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Darf ich meine Wohnung weiterhin über Airbnb vermieten?
Ja. AirBNB-Angebote unterliegen keiner Einschränkungen, schreibt das Bundesamt für Gesundheit.
Ich will heiraten. Kann ich das noch?
Das kommt darauf an, wo sie wohnen. Laut Verordnung des Bundesrats dürfen öffentliche Einrichtungen weiterhin geöffnet sein. Allerdings beschränken gewisse Kantone und Gemeinden ihren Service aufs Nötigste. Im Kanton Bern sind Standesämter darum zu. In der Stadt Zürich hingegen kann man noch heiraten, allerdings nur im Stadthaus. Zudem darf ausser den Trauzeugen, der Standesbeamtin und falls nötig einem Dolmetscher niemand sonst dabei sein.
Das neue Coronavirus hält die Welt in Atem. Doch was genau ist das Sars-ähnliche Virus überhaupt? Wie entstand es? Und wie kann man sich schützen? BLICK klärt hier die wichtigsten Fragen und hält Sie im Newsticker auf dem Laufenden.
Das neue Coronavirus hält die Welt in Atem. Doch was genau ist das Sars-ähnliche Virus überhaupt? Wie entstand es? Und wie kann man sich schützen? BLICK klärt hier die wichtigsten Fragen und hält Sie im Newsticker auf dem Laufenden.
Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:
- Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
- Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
- Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios. - Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
- Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
- Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
- Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
- Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
- Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
- Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
- Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
- Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
- Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
-
Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.
-
Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.
-
Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.
-
Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.
-
Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.
-
Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.
Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:
- Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
- Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
- Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios. - Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
- Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
- Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
- Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
- Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
- Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
- Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
- Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
- Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
- Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
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Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.
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Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.
-
Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.
-
Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.
-
Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.
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Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.
Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:
Hygienemassnahmen
- Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
- Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
- Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.
Kontakt minimieren
- Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
- Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
- 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
- Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
-
Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.
Informiert bleiben
- An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch
Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:
Hygienemassnahmen
- Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
- Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
- Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.
Kontakt minimieren
- Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
- Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
- 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
- Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
-
Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.
Informiert bleiben
- An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch