So handhaben Grossverteiler die Maskenpflicht
Verweigerer bekommen Ladenverbot

Beim Einkaufen muss jetzt in allen Kantonen die Maske auf. Das besagt die neue Covid-19-Verordnung. Eine Umfrage zeigt: Grossverteiler wie Manor, Migros und Coop setzen diese penibel um. Aus gutem Grund: Auch die Geschäfte machen sich sonst strafbar.
Publiziert: 21.10.2020 um 19:13 Uhr
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Aktualisiert: 15.01.2021 um 17:48 Uhr
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Gesundheitsminister Alain Berset und Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga verkündeten am Sonntag die verschärften Corona-Massnahmen.
Foto: Keystone-SDA
Anian Heierli

In den sozialen Medien geben Corona-Skeptiker damit an, dass sie beim Einkaufen absichtlich keine Maske tragen. Es folgen hitzige, emotionale Diskussionen. Das Thema Maske polarisiert. Eine BLICK-Umfrage bei Schweizer Detailhändlern zeigt dagegen: Im Geschäft sind Kunden braver als online. Der Grossteil hält sich an die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Räumen.

So wird im Extremfall hart durchgegriffen: Am Samstag wurde im Manor-Restaurant im Emmen Center Luzern ein Maskenverweigerer von der Polizei in Handschellen abgeführt (BLICK berichtete). Der renitente Mann wollte keine Maske tragen. Er verweigerte das Gespräch und verliess trotz Anweisung das Gebäude nicht. Der Detailhändler sprach daraufhin ein Hausverbot aus, was letztlich zur Festnahme führte.

Manor-Sprecher Fabian Hildbrand sagt, «dass es sich glücklicherweise um einen Einzelfall handelte. An diesem Samstag waren 18'000 Personen im Emmen Center, die sich korrekt verhielten». Generell befolgen die Kunden die Maskenpflicht. Manor hält sich beim Vorgehen strikt an die neue Verordnung des Bundes über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie.

«Wir haben keinen Rausschmeisser-Auftrag»

Heisst konkret: Warenhäuser müssen die Pflicht durchsetzen. «Unser Personal weist Leute ohne Maske darauf hin», so Hildbrand. Wenn jemand kein Attest vorweisen kann, darf er eine Maske kaufen. Ansonsten muss er den Laden verlassen. Falls alles nichts hilft, wird die Polizei alarmiert. Die anderen Schweizer Detailhändler gehen ähnlich vor. «Wir haben keinen Rausschmeisser-Auftrag», sagt Migros-Sprecher Marcel Schlatter. «Wer keine Maske hat, erhält eine für 50 Rappen beim Kundendienst.» Wer sich weigert, sie zu tragen, wird aufgefordert zu gehen.

Auch bei Coop gibt es notfalls Masken für 50 Rappen – etwa wenn diese vergessen wurde. «Wer ein gültiges Attest hat, kann ohne Maske einkaufen», sagt Sprecherin Melanie Grüter zu BLICK. «Sonst muss man das Geschäft verlassen.» Sie betont aber, dass die Erfahrungen positiv sind. «Der Grossteil der Kunden hält sich an die Maskenpflicht.»

Aldi: «Nehmen Verantwortung ernst»

Aldi Suisse hält sich an die Bundesbestimmung. «Wir sind verpflichtet, dieser Folge zu leisten», sagt Aldi-Sprecher Thomas Liechti. «Das schliesst auch die Umsetzung der Maskenpflicht mit ein. Wir nehmen unsere Verantwortung ernst. So liegt uns die Gesundheit der Kunden und Mitarbeiter am Herzen.» Das Gleiche bei Lidl Schweiz: «Wir haben bereits seit August eine Maskenpflicht für Mitarbeiter eingeführt.» Neu weise man Kunden aktiv auf die Pflicht hin.

Aus gutem Grund: denn auch Detailhändler, die die Maskenpflicht nicht durchsetzen, verstossen gegen die Covid-19-Verordnung. Absichtliche Verstösse ziehen eine Geldstrafe von bis zu 10'000 Franken nach sich, fahrlässige Verstösse maximal 5000 Franken. Einzig Globus wollte sich nicht zum Thema äussern. Die Gründe darüber lässt das Warenhaus offen.

Betreiber in der Pflicht

Die Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie nimmt Detailhändler in die Pflicht: Kunden und Besucher müssen durch Hinweisschilder im Eingangsbereich auf die Maskenpflicht hingewiesen werden. Betreiber sind verpflichtet, die Maskenpflicht durchzusetzen. Personen, die keine Gesichtsmaske tragen, sind auf die Maskenpflicht aufmerksam zu machen. Bei unberechtigter Weigerung ist ihnen der Zutritt zu verweigern.

Die Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie nimmt Detailhändler in die Pflicht: Kunden und Besucher müssen durch Hinweisschilder im Eingangsbereich auf die Maskenpflicht hingewiesen werden. Betreiber sind verpflichtet, die Maskenpflicht durchzusetzen. Personen, die keine Gesichtsmaske tragen, sind auf die Maskenpflicht aufmerksam zu machen. Bei unberechtigter Weigerung ist ihnen der Zutritt zu verweigern.

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