Plant Bern wirklich den Corona-Impfzwang? BLICK klärt auf
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Whatsapp-Texte schüren Panik:Plant Bern wirklich den Corona-Impfzwang? BLICK klärt auf

Whatsapp-Nachrichten schüren Panik
Plant Bern wirklich den Corona-Impfzwang? BLICK klärt auf

Die Gerüchteküche brodelt: Angeblich will der Bundesrat durch die Hintertür einen Impfzwang einführen. Doch im Epidemiengesetz ist diese Frage schon längst geklärt. Möglich ist nur ein Obligatorium ohne Sanktionen.
Publiziert: 02.07.2020 um 11:43 Uhr
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Aktualisiert: 18.08.2020 um 14:44 Uhr
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Ob überhaupt eine Impfung gegen Corona gefunden wird, ist noch nicht klar.
Foto: imago images/Christian Ohde
Gianna Blum

Es ist ein Absatz, nein, eigentlich nur ein Satz, der für Panik sorgt. Es geht um den Bericht zur bundesrätlichen Corona-Verordnung. Die soll im Herbst in ordentliches Recht übergeführt werden. Auf Seite 10 der Erläuterung zum Gesetzesentwurf steht es schwarz auf weiss: Der Bundesrat solle Impfungen für obligatorisch erklären können.

Das sorgt für Aufregung. Durch die Hintertür wolle der Bundesrat einen Impfzwang einführen, berichtet das Onlineportal «Inside Paradeplatz». Eine Online-Petition ist lanciert, auf sozialen Medien und Whatsapp verbreitet sich die Meldung wie ein Lauffeuer (siehe Foto).

Allerdings: Die Meldung ist falsch. Korrekt ist: Der Bundesrat könnte Impfungen schon jetzt für obligatorisch erklären – jedenfalls theoretisch. So steht es bereits jetzt im seit 2016 geltenden Epidemiengesetz. Einen Zwang wird es aber sicher nicht geben.

«BITTE DRINGEND WEITERLEITEN!»: Diese Impf-Meldung kursiert auf WhatsApp.
Foto: BLICK

Das Impfobligatorium, das in besagtem Dokument angesprochen wird, ist also nichts, was der Bund wegen Corona neu einzuführen plant. Sondern es handelt sich dabei um einen Verweis auf die Kompetenzen, die der Bundesrat ohnehin schon hat.

Obligatorium nicht gleich Zwang

Der Bundesrat darf demnach in einer «besonderen Lage», in der wir uns aktuell befinden, Impfungen für obligatorisch erklären. Allerdings nur zeitlich begrenzt und nur bei gefährdeten oder besonders exponierten Personen und für bestimmte Berufsgruppen: zum Beispiel für Gesundheitspersonal.

Wichtig ist ausserdem, dass ein Obligatorium nicht das gleiche ist wie ein Zwang: Das Bundesamt für Gesundheit hat in der Vergangenheit mehrfach betont, dass niemand gegen seinen Willen geimpft werden darf. Es darf laut Epidemiengesetz auch keine Sanktionen wie Bussen geben, wenn sich jemand einer Impfung verweigert. Möglich sind aber Einschränkungen für Nicht-Geimpfte, zum Beispiel, dass ungeimpftes Gesundheitspersonal nicht mehr auf bestimmten Abteilungen arbeiten darf. Der Bund dürfte die Massnahme nur nach Anhörung der Kantone einführen.

Streit bereits geführt

Der Streit um die Impffrage ist schon einmal geführt worden. Nämlich, als das Epidemiengesetz revidiert wurde. Das Parlament hat die Gesetzesrevision 2012 deutlich angenommen. Dass es in der Folge zu einer Volksabstimmung kam, lag an Impfgegnern. Die Volksabstimmung 2013 war dann allerdings deutlich: 60 Prozent sagten Ja zum neuen Gesetz – und damit auch zum Impfobligatorium unter bestimmten Umständen.

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