Dieser Prozess am Bezirksgericht Horgen ist allen so peinlich, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde und nur akkreditierte Gerichtsberichterstatter zusehen dürfen. Es geht um einen Notfalleinsatz der Feuerwehr wegen eines Sexspielzeugs. Der Privatkläger zieht seine Retter am Freitag vor den Richter, weil er die fotografische Dokumentation des Einsatzes bestraft haben will – sieben Jahre nach dem intimen Malheur.
Der Patient liess sich am Abend des 11. Juni 2017 in Spital einliefern. Wie in der Anklageschrift der Zürcher Staatsanwaltschaft steht, konnte der heute 37-jährige Mann aus dem Kanton Zürich seinen Penisring nicht mehr abstreifen. Das medizinische Personal war mit der Situation überfordert – und rief die Feuerwehr.
Schutz und Rettung muss ran
Die erste Crew, zwei Feuerwehrleute der Stützpunktfeuerwehr Horgen, verfügten ebenfalls nicht das erforderliche Gerät. Sie boten die Profis der Zürcher Blaulicht-Organisation Schutz und Rettung auf, die kennen sich mit solch pikanten Problemen aus. Ein Feuerwehrmann rückte aus und brachte das nötige Gerät gleich mit.
Der Einsatz war ein echter Notfall. Wie das deutsche Gesundheitsportal Zava schreibt, drückt ein Penisring die Venen ab, über die das Blut abgeführt wird. Bei Erektionsstörungen kann ein Penisring eine Hilfe sein. Aber Achtung: Ist die Grösse des Penisringes zu klein gewählt, kann er bei starker Erektion nicht mehr abgestreift werden. Das Ärzteportal rät dringend, in dem Fall schnell einen Arzt zu konsultieren, sonst es drohen Durchblutungsstörungen. Bevor in Horgen die Feuerwehr den Ring entfernte, schoss einer der Retter ein Foto – offenbar für interne Schulungen, wie Blick weiss.
Anklage steht
Die Anklage des Patienten gegen die Feuerwehr kommt am Freitag vor den Richter. Angeklagt ist, dass die Situation auf einem Bildträger festgehalten wurde. Der Privatkläger behauptet, die Angeklagten hätten wissen müssen, dass sie dazu nicht berechtigt waren. Und sie hätten in Kauf genommen, dass der Geschädigte nicht einverstanden war, da er keine Erlaubnis erteilt habe. Er fordert eine Verurteilung wegen Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte.
Die Staatsanwaltschaft Limmattal und Albis fordert wie die Verteidigung einen Freispruch. Ob der Privatkläger am Gericht erscheinen wird, ist noch nicht sicher. Die Angeklagten wollten sich auf Anfrage von Blick vor der Verhandlung nicht äussern.