Da denkt man, einem wird geholfen – und stattdessen wird man ausgeraubt. So geschehen im Fall einer Seniorin aus Zürich. Sie bekam von der Kesb einen Mann (47) zurseite gestellt, der sich um ihre finanziellen Angelegenheiten kümmern sollte.
Doch statt das zu tun, nahm er die Dame aus. Über eineinhalb Jahre zwackte er immer wieder Geld von ihrem Konto ab. Insgesamt 287'000 Franken. Das Geld nutzte er, um seine Rechnungen zu bezahlen, zu wetten oder an der Börse spekulieren. Den Konto-Missbrauch versuchte er zu vertuschen und überwies wieder Geld zurück auf das Konto der Seniorin – selbst als diese schon tot war.
Dafür wurde er nun vom Bezirksgericht Baden wegen qualifizierter mehrfacher Veruntreuung verurteilt, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. In den Knast muss er nicht. Dafür wurde er zu einer Busse von 5000 Franken verdonnert. Ausserdem muss er das ganze Geld der Seniorin zurückzahlen. Konkret: rund 49'000 Franken.
Mal 1000 Franken, dann 25'000 Franken
Aus dem Urteil geht hervor, dass der heute 47-Jährige mit Wohnsitz im Bezirk Baden 41 Mal Beträge vom Konto der Seniorin auf seine eigenen Konten verschoben hatte – in Tranchen von 1000 bis zu 25'000 Franken. Das erste Mal machte er das im Jahr 2019. Bis dahin war er bereits seit einem Jahr als Beistand für die Seniorin zuständig, die damals in einem Altersheim in der Stadt Zürich wohnte.
Während des Verfahrens habe die Staatsanwaltschaft Wertgegenstände wie Gold, Schmuck und Münzen sowie Bargeld im Wert von 18'000 Franken beschlagnahmt. Letzteres wird für die Begleichung der Verfahrenskosten verwendet. Die Wertgegenstände soll er zurückerhalten, sobald alle seine Schulden beglichen sind. (mel)