Plötzlich ist das Geld weg. Geklaut. Eine Horrorvorstellung. Und doch schaffen es Betrüger immer wieder. Das zeigen die Fälle von Indica Zaugg (37) aus Aesch BL und Bea Lauper (51) aus Luzern.
Verletzt ein Kreditkartenbesitzer seine Sorgfalt, haftet er. So steht es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) von Kreditkartenunternehmen. Nur: In welchen Fällen die Sorgfaltspflicht verletzt wird, entscheiden die Banken selbst. «Es handelt sich um einen Innominatkontrakt, also einen im Gesetz nicht explizit geregelten Vertrag zwischen einem Kreditkartenunternehmen und dem Konsumenten», sagt Anwalt Moritz Gall (48) zu Blick. Und: «Die AGBs sind zugunsten der Bank verfasst, weil sie die stärkere Partei ist.»
Die AGBs verändern, kann man als Konsument nicht. Doch mit der Unterschrift erklärt sich der Kunde einverstanden. «Niemand will das Kleingedruckte lesen. Man muss sich aber bewusst sein, dass man ein Risiko trägt.» Cyberkriminalität nimmt weltweit zu, und die Methoden verändern sich. Jeder könne Opfer werden.
«Die Bank sucht den rentableren Weg»
Klar ist: Banken zeigen sich in Betrugsfällen weniger entgegenkommend, als noch vor ein paar Jahren. «Solange es für die Kreditkartenfirma wirtschaftlich sinnvoller ist, kulant zu reagieren, weil man sonst den Kunden verliert, übernimmt sie den Schaden. Die Bank sucht nach dem finanziell rentableren Weg», erklärt der Jurist. Häufen sich die Fälle, werden die Schadenssummen höher und Kulanz lohnt sich offenbar nicht mehr.
Ein härteres Vorgehen steigert aber auch das Bewusstsein der Konsumenten. «Die Bank kann auch nicht immer für jede Unvorsichtigkeit des Kunden aufkommen.» Das bedeutet: Wer leichtsinnig war, soll zahlen. «Für den Einzelnen, den es am Ende trifft, ist das natürlich schmerzhaft.» Oft sind sich die Geschädigten einer Fahrlässigkeit gar nicht bewusst.
Ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung doch nicht so sicher?
Allerdings ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung auch nicht völlig sicher. Zum Beispiel sichern sich Hacker durch SIM-Swapping Zugang zum Handy, indem sie sich als das Opfer ausgeben und eine neue SIM-Karte fordern. Gelingt das, erhält der Betrüger jede SMS und kann sich in alle Konten hacken. Laut den AGBs vieler Kreditkarten reicht das Zustellen der SMS und die korrekte Eingabe eines Händlers, um die Zahlung zu aktivieren.
Als Geschädigter sollte man deshalb unbedingt eine Strafanzeige gegen die unbekannte Täterschaft erstatten, empfiehlt Gall. «Auch wenn man die Betrüger am Ende nicht erwischt, so besteht vielleicht die Chance, vor der Bank zu beweisen, dass man selbst keinen Fehler gemacht hat.»
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