Freundin liess sie mit Fremdem mitgehen
Mann schändet Betrunkene – Landesverweis

Nach einer Partynacht nahm ein Unbekannter eine Frau mit zu sich und schändete sie. Das Kreisgericht Toggenburg verurteilt ihn nun zu einem fünfjährigen Landesverweis und einer elfmonatigen Freiheitsstrafe.
Publiziert: 26.02.2024 um 16:07 Uhr
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Aktualisiert: 27.02.2024 um 08:54 Uhr
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Der Vorfall passierte im St. Galler Toggenburg.
Foto: Keystone

Es war eine Nacht im September 2021: Die Frau war, zusammen mit einer Freundin, in einem Restaurant in Bazenheid im Toggenburg. Plötzlich wurde ihr schlecht. «Drei gespritzte Weissweine und ungefähr sechs Obstbrände», das war der geschätzte Konsum der betroffenen Frau. Ihre Freundin begleitete sie daraufhin nach draussen. Dabei war auch ein Mann, den sie zuvor noch nie gesehen hatte. Was dann passierte, wurde nun vor dem Kreisgericht Toggenburg noch einmal aufgerollt.

Angeklagt war eben jener Unbekannter, der vor dem Restaurant seine Hilfe anbot, wie das «Tagblatt» berichtet. Er könne die Betrunkene zu sich nach Hause mitnehmen, sagte er der Freundin – die nahm das Angebot an. Am nächsten Morgen könne sie die Kollegin dann wieder abholen. 

«Keine Zweifel» an Aussagen der Klägerin

Die Betroffene schildert den Ablauf der Tat einem Einzelrichter. Die Freundin hätte sie zu der Wohnung des Mannes begleitet, wo die Frau im Bett des Mannes einschlief. Ihr Bewusstsein gewann sie erst zurück, als er sie zweimal in die Brust biss. Doch sie sei zu betrunken gewesen, um sich zu wehren – woraufhin er sie «unten leckte» und seitlich penetrierte. «Ich schob ihn mit der Hand weg. Dann hörte er auf. Um später wieder weiterzumachen», sagt sie vor Gericht.

Am nächsten Morgen verneinte sie gegenüber dem Mann jegliche Erinnerungen an die vergangene Nacht. «Ich habe gelogen und verneint, denn ich wollte nicht, dass er vielleicht aggressiv wird», begründet sie ihr Verhalten vor Gericht, wie das «Tagblatt» schreibt. Als ihre Freundin sie abholte, erzählte sie das Geschehene und erstattete Anzeige. 

Er muss ihre Therapie bezahlen

Die Aussagen, die der Angeklagte während den Untersuchungen machte, hätten im Vergleich zu denen der Betroffenen nur «wenig Substanz», sagt der Richter. Der Schuldspruch: eine bedingte Haftstrafe von elf Monaten und ein fünfjähriger Landesverweis. Zusätzlich wird er auch die Gerichts- und Verfahrenskosten übernehmen und der Frau eine Genugtuung zahlen müssen.

Für jegliche psychotherapeutische Behandlungen, in die sich die Betroffene aufgrund der schrecklichen Erfahrung begeben muss, wird er ebenfalls die Kosten tragen müssen. (zun)

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