Auf einen Blick
- Autohändler Ferdi Gusani kämpft mit Fahrverbot
- Privatstrassenbesitzer drangsaliert Gusani, dieser vermutet persönliche Gründe
- Bussen von etwa 1400 Franken bereits kassiert
Autohändler Ferdi Gusani (32) ist verzweifelt. Denn seinem Geschäft mit Luxus-Occasionen droht am aktuellen Standort das Aus – wegen eines absurden Streits mit den Nachbarn um ein paar Meter Asphalt. Konkret: Der 32-Jährige darf mit seinen Autos nicht mehr auf sein eigenes Firmengelände in Menznau LU fahren. Wird dort ein Luxusfahrzeug verkauft, müsste es der Kunde mit dem Helikopter ausfliegen. Oder er muss eine happige Busse in Kauf nehmen, wenn er die Strasse benutzen will.
Wie kann das sein? Das Gelände liegt zuhinterst in einer Sackgasse. Der einzige Weg zu den Luxuskarossen führt über eine Privatstrasse. Und hier liegt das Problem. Denn ein Nachbar hat für ein Teilstück, das sich in seinem Besitz befindet, ein richterliches Fahrverbot erwirkt. Besonders bitter für Gusani: Das Verbot gilt ausschliesslich für ihn, die anderen Nachbarn dürfen die Strasse weiter benutzen!
2000 Franken Busse pro Durchfahrt
Für einen Gebrauchtwarenhändler ist das verheerend. «Wo soll ich jetzt meine Supercars parkieren?», fragt Gusani verzweifelt.
Das Verbot gilt nur auf einem Wegstück von knapp sechs Metern, wie ein Augenschein vor Ort zeigt. Es steht auf dem Schild: «Es wird allen Unberechtigten verboten, dieses Grundstück zu befahren. Ausgenommen sind Besucher, Eigentümer und Mieter sowie Zulieferer der Liegenschaften 1, 3, 5, 7 und 9.» Die FS Car-Point hat die Hausnummer 11.
Niemand der Firma darf hier mit Auto, Lastwagen oder Motorrad durch. «Verstösse werden mit einer Busse bis 2000 Franken bestraft», heisst es weiter auf dem Schild. Im Industriegebiet befinden sich auch die Feuerwehr und der Werkhof der Gemeinde Menznau.
Gusanis Kunden, aber auch er selber und seine Frau, haben bereits für etwa 1400 Franken Bussen kassiert. «Wir werden fotografiert und angezeigt», sagt er weiter.
Zu viel Verkehr, zu viel Lärm?
Die Vermutung des Autohändlers: Die Nachbarn wollen sein Land und ihn darum wegekeln. «Ich habe erfahren, dass mehrere der Nachbarn für das Land mitgeboten hatten und sogar ein höheres Gebot abgegeben hatten. Aber ich habe für 700'000 Franken den Zuschlag erhalten, weil ich mich schon lange dafür interessiert hatte. Die Aktion mit dem Fahrverbot ist jetzt ihre Rache.»
Blick hat beim Initianten des Fahrverbots nachgefragt. Es handelt sich um den Geschäftsführer des Unternehmens, auf dessen Areal das Verbotsschild steht, Manuel Bürkli (43). Auf Anfrage von Blick stellt er klar, dass er einen wichtigen Grund habe für das Verbot. Er sagt: «Wir haben uns bei dem vielen Verkehr durch den Autohändler einfach nicht mehr wohlgefühlt. Viele der Autos sind auch laut. Uns hat ein Nachbar aufmerksam gemacht, dass wir ein Verbot erwirken können, weil wir ein kurzes Stück der Strasse besitzen. Das haben wir jetzt gemacht.»
Es habe zwar früher an derselben Stelle eine Subaru-Garage und danach eine Mazda- und Citroen-Garage gehabt, aber die sei nie negativ aufgefallen. Der Betrieb von Ferdi Gusanis Firma FS Car-Point aber schon.
Bürkli sagt zu Blick: «Gusani soll entweder ein Geschäftsfeld finden, das keinen Verkehr generiert. Ansonsten soll er uns das Land verkaufen und seine Autos woanders hinstellen. Er hätte sich im Klaren sein müssen, dass er Land ohne ein Wegrecht kauft.» Auch alle Verhandlungen, für das Durchfahrtsrecht zu bezahlen, sind bisher gescheitert.
Der Besitzer bestimmt, wer durchfahren darf
Darf ein Gericht eine solche Einschränkung genehmigen, die nur für einen einzigen Anrainer gilt? «Ja, das entspricht dem Schweizer Gesetz», sagt Anwalt André Kuhn. «Der Besitzer darf sehr wohl den Autohändler vom Durchfahrtsrecht ausschliessen. Er darf bestimmen, wer seine Strasse benützt und wer nicht.»
Der Experte erklärt: «Ein Besitzer der Privatstrasse, oder aber auch bereits ein Anwohner mit einem angrenzenden Stockwerkeigentum, kann ein Gesuch um Erlass eines gerichtlichen Verbots stellen. Wenn der Richter es gutheisst, machen sich alle strafbar, die trotz Verbot durchfahren. Es werden alle bestraft, die der Gesuchsteller anzeigt.»
Und kann der vom Durchfahrtsrecht Ausgeschlossene aber sich dagegen wehren? «Ja, er kann beim Richter ein Durchfahrtsrecht verlangen. Wenn er darlegen kann, dass er auf die Benutzung der Privatstrasse zwingend angewiesen ist, trägt der Richter im Grundbuch eine sogenanntes Servitut ein.» Auch, dass für die Benutzung der Privatstrasse Geld verlangt wird, sei üblich. «Schliesslich muss der Eigentümer der Privatstrasse auch für die Instandhaltung der Strasse aufkommen.» Gut möglich also, dass auch der Strassen-Streit von Menznau ein Fall für die Juristen wird.