Kein zusätzlicher Sehtest bei neuer Führerausweis-Kategorie
Wer bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis besitzt, muss ab 1. März 2024 keinen neuen Sehtest machen, wenn er eine neue Ausweis-Kategorie erwerben will. Neu wird auch die Altersgrenze für eine obligatorische verkehrsmedizinische Untersuchung beim erstmaligen Gesuch um einen Lernfahr- oder Führerausweis von 65 auf 75 Jahre angehoben.
Personen, die eine berufsmässige Ausweiskategorie erwerben wollen, müssen sich ebenfalls einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen. Dort wird auch ihr Sehvermögen geprüft.
Neuerung bei Führerausweisentzug
Personen, deren Lernfahr- oder Führerausweis entzogen wurde, können künftig keine Ausweiskategorie erwerben, die hätte entzogen werden müssen, wäre sie vor dem Entzug bereits erworben gewesen. Diese Regel gilt per 1. März 2024.
Längere praktische Fahrprüfung
Ab 1. März 2024 müssen die praktischen Prüfungen für die Kategorie A (Motorräder mit mehr als 35 kW) und B (Motorfahrzeuge bis 3,5 Tonnen und neun Insassen) mindestens 45 Minuten im öffentlichen Verkehr gefahren werden. Bislang galt eine Mindestfahrzeit von 30 Minuten auf öffentlichen Strassen.
Neuerung bei Sitzplatzreservationen bei den SBB
Ab März 2024 soll es auf der Webseite der SBB Neuerungen bei der Sitzplatzreservation geben. Das geht aus einer Mitteilung der SBB hervor. Auf Anfrage von Blick bestätigt eine SBB-Sprecherin: «Auf Sbb.ch ist die Sitzplatzreservation voraussichtlich ab nächster Woche wieder möglich.» Die Neuerung für den März bezieht sich ausschliesslich auf Reisen innerhalb der Schweiz. «Bei Reisen ins und aus dem Ausland hängt die Möglichkeit, welche Art von Sitzplatz gewählt werden kann von der jeweiligen Partnerbahn ab», so die Sprecherin weiter. Hier werde sich per März 2024 nichts ändern.
Eine sitzplatzgenaue Reservation wird auch weiterhin nicht möglich sein, ebenso wie die Wahl eines Sitzplatzes in oder entgegen der Fahrtrichtung. Doch was ändert sich? Die SBB-Sprecherin erklärt: «Sitzplätze werden nach einer fixen Logik verteilt, Priorität haben Fensterplätze oder bei mehreren Personen Sitzplätze im selben Abteil.» Und weiter: «Im Reisezentrum und beim Contact Center war es schon immer möglich, bei der Reservation die Art des Sitzplatzes zu wählen (Fenster/Gang).» Das wird nun auch über die Webseite möglich sein.
Sonderzulage für Bundespersonal
Mitarbeiter der Bundesverwaltung, die über einen geringeren Lohn verfügen, erhalten im März 2024 eine Sonderzulage in Höhe von 500 Franken als Teuerungsausgleich. Diese Zulage erhalten alle Mitarbeiter in den Lohnklassen 1 bis 11.
Mehr Züge fahren durch den Gotthard-Basistunnel
Seit der schweren Entgleisung eines Güterzuges im Gotthard-Basistunnel am 10. August 2023 ist der Verkehr wegen der Reparaturarbeiten stark eingeschränkt. Die gute Nachricht: Ab 2. März 2024 können wieder mehr Züge durch den Gotthard-Basistunnel fahren. Das schreiben die SBB in einer Mitteilung. Künftig sollen am Wochenende 38 statt 31 Reisezüge durch den Tunnel fahren. Am Samstagmorgen sollen drei zusätzliche Züge von Norden nach Süden und ab Sonntagnachmittag deren vier von Süden nach Norden verkehren.
Kanton Zürich erhöht Gebühren für Arbeitsbewilligungen
Der Kanton Zürich erhöht per 1. März 2024 die Gebühren für Arbeitsbewilligungen. Es handle sich um eine «moderate Erhöhung», heisst es auf der Seite des Kantons. Derzeit beträgt die Gebühr etwa für EU/Efta-Staatsangehörige 190 Franken.
Mehr Geld für Asylsuchende im Kanton Aargau
Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Menschen und Schutzsuchende aus der Ukraine erhalten im Kanton Aargau ab 1. März 2024 mehr Geld für Verpflegung – insgesamt 9.50 Franken pro Tag. Das sind 50 Rappen mehr als bislang. Die Erhöhung ermögliche «den (Teil-)Ausgleich der Teuerung bei den Lebensmitteln», teilte die Staatskanzlei Aargau hierzu mit.
Die Anpassung führt zu Mehrkosten von rund 1,1 Millionen Franken pro Jahr. Im Aargau leben 8500 Asylsuchende. Der Ansatz von 8 Franken pro Tag gilt seit 2018 – und ist im schweizweiten Vergleich eher tief.
Lidl erhöht Mindestlohn
Der Discounter Lidl erhöht die Lohnsumme für seine Angestellten in der Schweiz per 1. März 2024 generell um 1,8 Prozent. Hinzu kommen 0,6 Prozent für individuelle Lohnzustüpfe. Zusätzlich gibts für jeden einen Einkaufsgutschein im Wert von bis zu 500 Franken – je nach Arbeitspensum. Lidl-Angestellte erhalten per März mindestens 4550 Franken Lohn im Monat. Bei Tätigkeit in Vollzeit gibt es diesen Lohn 13 Mal. Das Vollzeitpensum entspricht einer 41-Stunden-Woche.
(mit Agenturmaterial)