Mehrwertsteuer wird erhöht
Per 1. Januar 2024 wird die Mehrwertsteuer in der Schweiz erhöht. Der Normalsatz steigt dann von 7,7 auf 8,1 Prozent. Dieser gilt etwa für Dienstleistungen, Autos, Alkohol- und Tabakwaren sowie Kleidung und Schmuck. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz steigt ebenfalls – von 2,5 auf 2,6 Prozent. Das heisst, dass auch Nahrungsmittel und Medikamente teurer werden. Der Sondersatz für Beherbergungsdienstleistungen, der für Übernachtungen inklusive Frühstück gilt, steigt von 3,7 auf 3,8 Prozent.
Übrigens: Damenhygieneprodukte werden 2024 deutlich günstiger. Sie werden neu mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz besteuert – und nicht mehr mit dem Normalsatz.
Um versteckten Preiserhöhungen vorzubeugen, stellt Preisüberwacher Stefan Meierhans der Bevölkerung ab Januar 2024 einen Mehrwertsteuer-Rechner zur Verfügung. Mit diesem könne ermittelt werden, ob ein Preis tatsächlich «nur» um die gestiegene Mehrwertsteuer erhöht worden sei, heisst es im Newsletter des Preisüberwachers. Sollten Unregelmässigkeiten beobachtet werden, können diese über ein Online-Formular gemeldet werden. Der Preisüberwacher werde alle Meldungen in eine umfassende Datenauswertung einfliessen lassen und die Ergebnisse seiner Analyse dann im zweiten Quartal 2024 veröffentlichen.
Elektroautos nicht mehr steuerbefreit
Wer 2024 ein Elektroauto kauft, muss für dieses Automobilsteuer bezahlen. Der Bundesrat hatte im vergangenen November beschlossen, die seit 1997 geltende Steuerbefreiung für Elektroautos aufzuheben.
Per 1. Januar gilt der normale Steuersatz von vier Prozent, der bereits für Autos mit Verbrennermotor gilt, auch für Elektroautos. Käufer eines Elektroautos müssen also tiefer in die Tasche greifen. Die Steuererhebung erfolgt auf dem Importpreis, nicht auf dem Endverkaufspreis.
Durch den steigenden Anteil an Elektroautos auf Schweizer Strassen entstehen Steuerausfälle. Diesen will der Bundesrat entgegenwirken. Zudem gelte es, die Einlagen zugunsten des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) zu sichern. Darüber hinaus will der Bundesrat den Staatshaushalt verbessern. Die Änderung der Automobilsteuerverordnung gehört zu einem Bereinigungskonzept für den Staatshaushalt, welche der Bundesrat bereits im Januar 2023 beschlossen hatte.
Krankenkasse wird teurer
Die jüngste Prämienrechnung dürfte für viele ein Schock gewesen sein. Die Krankenkassenprämien steigen per 1. Januar erneut – im Schnitt um 8,7 Prozent. Das ist der stärkste Anstieg seit 2010. Die mittlere Monatsprämie wird sich dann auf 359.50 Franken belaufen. Im Mittel steigt die Prämie für Erwachsene um 33.80 Franken.
Grund für den Anstieg sind laut BAG die alternde Bevölkerung, neue Medikamente und Behandlungen sowie eine Zunahme der Gesundheitsleistungen, beispielsweise ambulante Spitalleistungen oder bei der Physiotherapie.
Zudem wechselten überdurchschnittlich viele Versicherte 2023 den Grundversicherer – oder wählten eine höhere Franchise. So stiegen die Prämien letztendlich nur um durchschnittlich 5,4 Prozent. Die dadurch tieferen Prämieneinnahmen schlagen sich nun im Prämienanstieg 2024 nieder. Zudem sind die Reserven der Krankenkassen gesunken, weshalb sie den allgemeinen Kostenanstieg nicht länger dämpfen können.
Ein Plus von 8,7 Prozent: So stark steigen die KrankenkassenprämienRentenreform tritt in Kraft
Die Ausgaben der AHV steigen schneller als ihre Einnahme. Zudem erreichen die geburtenstarken Jahrgänge das Pensionsalter. Die Renten sind somit nicht mehr gesichert. Per 1. Januar tritt das überarbeitete Gesetz «AHV 21» in Kraft. Dieses soll die AHV stabilisieren.
Mit der Reform steigt das Rentenalter bei Frauen von 64 auf 65 Jahre – und wird dem Rentenalter bei Männern angeglichen. Das Referenzalter steigt schrittweise um drei Monate jedes Jahr. Ab 2028 gilt somit für alle das Rentenalter von 65 Jahren.
Allerdings erhalten Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 bis und mit 1969) einen abgestuften Rentenzuschlag. Dadurch soll das höhere Rentenalter abgefedert werden. Der Zuschlag beträgt monatlich maximal 160 Franken und wird lebenslang gezahlt. Die Höhe des Zuschlags ist abhängig von der Höhe des Einkommens. Zudem wird Frauen der Übergangsgeneration, die sich früher pensionieren lassen, die Rente weniger stark gekürzt.
Weitere Neuerung: Frauen und Männer zwischen 63 und 70 Jahren können die Altersrente monatsweise beziehen.
Das ändert sich mit der AHV-ReformPost erhöht Brief- und Paketpreise
Die Post erhöht per 1. Januar die Preise für Briefe und Pakete. A- und B-Post-Briefe werden je 10 Rappen teurer, kosten künftig 1.20 Franken (A-Post Standardbrief) und 1.00 Franken (B-Post). Ein Economy-Paket bis zwei Kilogramm kostet neu 8.50 Franken (bisher 7 Franken), ein Priority-Paket 10.50 Franken (bisher 9 Franken), das heisst jeweils 1.50 Franken mehr als bisher. Die Preiserhöhungen erfolgen «im Einvernehmen mit dem Preisüberwacher», schreibt die Post weiter.
Ab Januar 2024: Schweizerische Post erhöht Preise für Brief- und PaketpostMindestlohn für Hausangestellte steigt
Per 1. Januar wird der Mindestlohn für Hausangestellte um 2,2 Prozent erhöht. Das hat der Bundesrat bereits im vergangenen November entschieden. Grund für die Erhöhung ist die Teuerung. Die Änderung betrifft Hausangestellte in Privathaushalten. Angestellte in Kollektivhaushalten, etwa Heimen oder Internaten, sind davon ausgenommen.
Industriezölle werden aufgehoben
In der Schweiz werden per 1. Januar 2024 die Industriezölle aufgehoben. Gemäss Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) sollen dadurch Handelshemmnisse reduziert und der Import von Industrieprodukten erleichtert werden. Dazu zählen laut SECO «alle Güter mit Ausnahme der Agrarprodukte (inklusive landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte und Futtermittel) und der Fischereierzeugnisse.»
Aufgrund von wegfallenden Zollabgaben würden Unternehmen in der Schweiz von günstigeren Vorleistungen profitieren und könnten so ihre Produktionskosten senken, schreibt das SECO weiter. Dadurch würden wiederum die Preise für den Endverbraucher sinken.
Polizei kann Blut- und Urintest anordnen
Die Polizei kann ab 1. Januar 2024 auch ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft einen Bluttest oder Urintest anordnen, etwa bei Verdacht auf Drogen- und Medikamentenkonsum. Auch nach Unfällen kann sie nun selbstständig die Abnahme von Blut- oder Urinproben anordnen.
Migros Bank erhöht Zinsen
Per 1. Januar passt die Migros Bank die Verzinsung ihrer Konten an – und eröffnet damit das Zins-Rennen im neuen Jahr. Vor allem junge Menschen profitieren davon. Beim Jugendsparkonto, dem Geschenksparkonto oder dem Sparkonto Free25 wird der Zins um 0,25 Prozentpunkte auf 1,25 Prozent erhöht. Beim Jugendangebot Privatkonto Free25 steigt der Zins von 0,40 auf 0,50 Prozent erhöht. Besonders lukrativ ist das Bonus-Sparkonto. Hier gibts künftig 1,4 Prozent Zinsen aufs Ersparte – zuvor waren es 1,3 Prozent.
Verzinsung von Sparkonten: Bei diesen Banken wächst dein Erspartes wiederStrom wird teurer
2024 steigen die Strompreise in der Schweiz in der Grundversorgung deutlich an – im Mittel um 18 Prozent. Das teilte der Bundesrat bereits im vergangenen September mit. Schon ab Januar dürfte es teurer werden. Künftig werden 32,14 Rappen pro Kilowattstunde fällig. Das ist ein Plus von 4,94 Rappen.
Ein typischer Haushalt kommt auf einen jährlichen Stromverbrauch von 4500 Kilowattstunden. 2024 entspricht dies einer Stromrechnung von 1446 Franken. Das sind 222 Franken mehr als 2023. Allerdings gibt es teils erhebliche Unterschiede je nach Region.
Auch für kleine und mittlere Unternehmen steigen sowohl Netzkosten als auch Energiepreise. Dadurch dürften auch Kosten für Produkte und Dienstleistungen steigen.
Interaktive Stromkarte: Wie stark der Strompreis in deiner Gemeinde steigtMindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge steigt
In der berufliche Vorsorge gilt ab Januar für Guthaben ein besserer Mindestzins. Dieser steigt um 0,25 Prozentpunkte auf 1,25 Prozent. Mit dem Satz wird bestimmt, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss. Entscheidend für seine Höhe ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hatte aufgrund der Teuerung eine Erhöhung auf 2 Prozent gefordert.
Überwachung von Internet- und Telefon-Daten wird verbessert
Ab Januar erhalten die Behörden mehr Möglichkeiten zur Überwachung von Internet- und Telefon-Daten. Ein neuer Auskunftstyp ermöglicht es zum Beispiel, Anrufe von anonymen Bombendrohungen nachverfolgen zu können. Weitere Optionen ermöglichen eine präzise Positionsbestimmung im Mobilfunk bei Notsuchen oder Echtzeitüberwachungen etwa bei Menschen in Lebensgefahr. Daneben sollen Strafverfolgungsbehörden schneller zu Daten kommen. Bislang hatten Anbieter von Fernmeldediensten einen Tag Zeit, um eine Behördenanfrage zu beantworten. Die Frist wird auf sechs Stunden verkürzt.
Neue ÖV-Spartageskarte kommt
Ab Januar können Reisende an den Schaltern der Gemeinden und Städten eine neue Spartageskarte für den öffentlichen Verkehr beziehen. Die neue «Spartageskarte Gemeinde» ist das Nachfolgeprodukt der «Tageskarte Gemeinde». Wichtigste Neuerung: Die neue Tageskarte ist nicht mehr nur für Einwohner einer Gemeinde erhältlich, sondern für jeden.
Neu steht die neue Tageskarte Kundinnen und Kunden in zwei Preisstufen für die 1. und 2. Klasse mit oder ohne Halbtax zur Verfügung. Preisstufe 1 ist bis maximal 10 Tage vor dem Reisetag verfügbar, Preisstufe 2 bis maximal einen Tag vor dem Reisetag.
Preisstufe 1:
- 2. Klasse ohne Halbtax: 52 Franken
- 2. Klasse mit Halbtax: 39 Franken
- 1. Klasse ohne Halbtax: 88 Franken
- 1. Klasse mit Halbtax: 66 Franken
Preisstufe 2:
- 2. Klasse ohne Halbtax: 88 Franken
- 2. Klasse mit Halbtax: 59 Franken
- 1. Klasse ohne Halbtax: 148 Franken
- 1. Klasse mit Halbtax: 99 Franken
Ausgegeben wird die Karte als personalisiertes Mobile- oder Papierticket.
Keine ÖV-Ausweiskarte mehr für Sehbehinderte
Per 1. Januar gibt es keine Ausweiskarte mehr für Blinde und Sehbehinderte im öffentlichen Verkehr. Die Alliance Swiss Pass stelle sich auf den Standpunkt, es gebe auch für Menschen mit Sehbehinderung genügend Alternativen, um ein ÖV-Billett zu lösen, schrieb der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV) dazu in einer Medienmitteilung. Neben elektronischen Lösungen gebe es auch die Möglichkeiten kostenlos telefonisch Tickets zu kaufen.
Allerdings würden so ältere Kundinnen und Kunden vernachlässigt werden, teilte der SBV mit. Ein Drittel der Menschen mit einer Sehbehinderung sei älter als 80 Jahre und hätte daher Mühe, ein Smartphone zu bedienen. Auch könnten sich Beziehende von Ergänzungsleistungen häufig kein teures Abonnement leisten, hiess es weiter. In vielen Regionen gäbe es noch keine vergünstigten ÖV-Abonnements für IV-Beziehende.
In der Schweiz leben gemäss Schweizerischem Zentralverein für das Blindenwesen (SZB) rund 377'000 Menschen mit einer Sehbehinderung. Rund 50'000 von ihnen sind ganz blind.
(mit Agenturmaterial)