Afghane (25) kassiert Landesverweis
Er tötete seinen Bekannten mit einem Messer

Am Mittwoch wurde ein Afghane vom Luzerner Kriminalgericht des Mordes schuldig gesprochen.
Publiziert: 10.07.2024 um 10:33 Uhr
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Aktualisiert: 10.07.2024 um 11:53 Uhr
Ein Mann aus Afghanistan wurde am Mittwoch von den Richtern des Luzerner Kriminalgerichts des Mordes für schuldig erklärt. (Archivbild)
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Afghanen (25) des Mordes an seinem Bekannten schuldig gesprochen. Er soll eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren sowie einen Landesverweis von 15 Jahren erhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der in Brest (F) wohnhafte Beschuldigte soll während eines Kurzaufenthalts in Luzern einen Bekannten mit 25 Stich- und neun Schnittverletzungen getötet haben, so die Anklage der Staatsanwaltschaft. Das Motiv für den Mord ist bis heute unklar.

Der Beschuldigte sei «kaltblütig» und «brutal» vorgegangen, sagte eine Richterin des Luzerner Kriminalgerichts bei der Urteilsverkündung am Mittwoch. Er habe «exekutionsartig» von hinten auf seinen Bekannten eingestochen und dies mit so grosser Kraft, dass sich das Opfer mehrere Rippen brach. Anschliessend habe er versucht, dem Opfer die Hände abzuschneiden.

Opfer lag wehrlos am Boden

Das Blut, das in der Wohnung des Opfers gefunden worden war, sei nicht seines, behauptete der Beschuldigte während des Prozesses von vergangener Woche. Viele Menschen hätten dasselbe Blut, argumentierte er. Das Kriminalgericht hält in seinem Urteil fest: Zwar hätten viele Menschen dieselbe Blutgruppe, nicht aber dieselbe DNA.

Das Gericht ist überzeugt, dass dem Beschuldigten während der Tat die Hand abrutschte und er sich so einen tiefen Schnitt zuzog. So gelangte auch sein Blut an den Tatort, unter anderem auch an die Leiche. Die Aussage des Beschuldigten, wonach er sich beim Kochen geschnitten habe, sei gelogen.

Auch eine Affekthandlung schloss das Gericht aus. Einerseits lägen keine Hinweise vor, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt unter grosser seelischer Belastung gelitten habe, andererseits habe das Opfer wehrlos am Boden gelegen.

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