Der Beschuldigte (24) hat von der teilbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten acht Monate unbedingt zu vollziehen, wie es im schriftlichen Urteil des Luzerner Kriminalgerichts vom Samstag heisst. Die restlichen 26 Monate sind bei einer Probezeit von drei Jahren bedingt zu vollziehen.
Weiter muss der Beschuldigte eine Busse von 800 Franken sowie die Verfahrenskosten von 9267 Franken bezahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren und eine Busse von 1300 Franken gefordert.
Mehrere Clips auf Smartphone
Der 24-Jährige hatte sich am 11. April vor den Richterinnen und Richtern des Kriminalgerichts der mehrfachen qualifizierten groben Verletzung von Verkehrsregeln durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verantworten müssen. Auch musste er sich wegen des Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs erklären.
Der Beschuldigte hatte auf der Videoplattform Tiktok ein Clip veröffentlicht, in dem er mit 198 Kilometern pro Stunde auf der Autobahn A2 in Eich LU unterwegs war. Das Video wurde von einer Drittperson der Polizei zugespielt. Nach der Festnahme konnte die Polizei fünf weitere Videos auf dem Smartphone des Beschuldigten finden. Auf diesen war er mit Geschwindigkeiten zwischen 123 und 202 km/h unterwegs. (SDA)