Das Thurgauer Obergericht hat am Donnerstag im Fall Barchetsee den Entscheid der Vorinstanz bestätigt. Die Verurteilung eines 64-jährigen Schweizers wegen Mordes bleibt damit bestehen. Er erhält eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren.
Vor knapp einem Jahr verurteilte die Vorinstanz einen Schweizer zu einer langen Haftstrafe. Er soll im Jahr 2007, gemeinsam mit einem Komplizen, einen Ägypter (†27) kaltblütig erschossen und anschliessend im Barchetsee versenkt haben.
Laut der damaligen Anklageschrift soll die inzwischen verstorbene Ehefrau des Opfers den Mord in Auftrag gegeben oder zumindest davon gewusst haben. Mit den beiden Beschuldigten war die Frau gut befreundet.
Tat von langer Hand geplant
Das Trio plante den Mord offenbar bis ins letzte Detail, besorgte sich extra Zweitrufnummern. Am 10. Dezember 2007 war es dann so weit: Die Beschuldigten sollen ihr Opfer an einen Waldrand in der Nähe von Frauenfeld gelotst haben. Bei dem Treffen fielen die tödlichen Schüsse.
Nun wurde der Fall also in zweiter Instanz verhandelt: Der Verteidiger hatte in der Verhandlung einen Freispruch gefordert. Sein Mandant solle für die bisherige Haft entschädigt werden. Die Anklage hatte das Urteil der Vorinstanz ebenfalls angefochten. Der Staatsanwalt forderte wie schon vor dem Bezirksgericht eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Verdeckte Ermittler am Werk
Ausschlaggebend für die Verurteilung waren letztlich die Aussagen von verdeckten Ermittlern. Ihnen soll der 64-jährige Schweizer die Tat detailliert geschildert haben. Diese Einzelheiten habe nur wissen können, wer an der Tat beteiligt war, befand das Bezirksgericht im März 2024. Dieser Schlussfolgerung folgte nun auch das Obergericht.
Das Thurgauer Obergericht erhöhte mit seinem Urteil vom Donnerstag das Strafmass der Vorinstanz um zwei Jahre. Der Entscheid ist nicht rechtskräftig.