Die Berner Behörden zeigen im Umgang mit der Lex Koller auf beklemmende Weise auf, wie für gutbetuchte Ausländer Gesetze gebogen werden.
Ein Paradebeispiel ist die schwerreiche Holländerin, die sich entgegen geltendem Recht in Grindelwald eine Villa und eine millionenteure 6½-Zimmer-Wohnung gekauft hat. Nicht nur durfte sie dabei auf die zuverlässigen Dienste einer blinden Behörde zählen – nein, sie hat in der Person des stellvertretenden Regierungsstatthalters sogar noch eine Amtsperson als persönlichen Verteidiger gefunden.
So schreckt dieser im Versuch, die Missachtung der Lex Koller zu erklären, nicht mal davor zurück, falsche Angaben zu machen.
Von so viel Goodwill können Schweizer Normalverdiener nur träumen. Wer seine Fensterläden neu in Rot anstatt in Moosgrün haben will, braucht fürs Anstreichen eine Bewilligung. Selbst vor dem Aufstellen eines sturmsicheren Gartenhäuschens wollen die Behörden ganz genau geprüft haben, ob das nicht gegen lokale oder kantonale Baugesetze verstösst.
Darüber können der Scheich aus dem Oman, der Konzernchef aus Deutschland und die schwerreiche Holländerin im Berner Oberland nur lachen. Sie wissen: Mit Geld werden hier selbst Bundesgesetze plötzlich butterweich.
Könnten reiche Ausländer ungehindert Grundstücke in der Schweiz kaufen, würden die Immobilienpreise hierzulande noch stärker durch die Decke gehen. Unter Druck kämen dann die Normalverdienenden in der Schweiz, die sich dann ein Eigenheim noch weniger leisten könnten – oder mit steigenden Mieten konfrontiert wären.
Darum wird seit 1961 der Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland reglementiert. 1985 trat das Gesetz in Kraft, das heute als «Lex Koller» bekannt ist – benannt nach dem Bundesrat, der Ende 90er Jahre eine Revision des Gesetzes vorangetrieben hatte. Das Gesetz hat ein Ziel: Ausländern, die ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben, den Zugang zum Immobilienmarkt in der Schweiz massiv zu erschweren.
Immer wieder gibt es Versuche, das Gesetz zu entschärfen. 2007 wollten es gar alle grossen Parteien und der Bundesrat ganz abschaffen. Der Anlauf scheiterte. Damals entstand im Ausland eine hohe Nachfrage nach Schweizer Grund und Boden – der Bundesrat sah ein, dass die Lex Koller «das derzeit einzige Instrument (ist), das die Nachfrage auf dem schweizerischen Immobilienmarkt zu dämpfen vermag».
Könnten reiche Ausländer ungehindert Grundstücke in der Schweiz kaufen, würden die Immobilienpreise hierzulande noch stärker durch die Decke gehen. Unter Druck kämen dann die Normalverdienenden in der Schweiz, die sich dann ein Eigenheim noch weniger leisten könnten – oder mit steigenden Mieten konfrontiert wären.
Darum wird seit 1961 der Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland reglementiert. 1985 trat das Gesetz in Kraft, das heute als «Lex Koller» bekannt ist – benannt nach dem Bundesrat, der Ende 90er Jahre eine Revision des Gesetzes vorangetrieben hatte. Das Gesetz hat ein Ziel: Ausländern, die ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben, den Zugang zum Immobilienmarkt in der Schweiz massiv zu erschweren.
Immer wieder gibt es Versuche, das Gesetz zu entschärfen. 2007 wollten es gar alle grossen Parteien und der Bundesrat ganz abschaffen. Der Anlauf scheiterte. Damals entstand im Ausland eine hohe Nachfrage nach Schweizer Grund und Boden – der Bundesrat sah ein, dass die Lex Koller «das derzeit einzige Instrument (ist), das die Nachfrage auf dem schweizerischen Immobilienmarkt zu dämpfen vermag».