Eigentlich müsste es Ausländern, die keinen Wohnsitz in der Schweiz haben, fast unmöglich sein, hier Liegenschaften zu kaufen. Dafür sorgt die «Lex Koller» – ein Bundesgesetz, das erlassen wurde, um den «Ausverkauf der Heimat» zu stoppen.
Zwar dürfen Ausländer in gewissen Kantonen Ferienhäuser kaufen, aber nur unter sehr strengen Auflagen: Das Grundstück darf nicht grösser als 1000 Quadratmeter sein, die Nettowohnfläche des Hauses in der Regel 200 Quadratmeter nicht überschreiten. Kommt hinzu: Mehr als eine Liegenschaft zu Wohnzwecken dürfen Ausländer nicht besitzen.
Bern drückt gern ein Auge zu
Blick hat jedoch aufgedeckt, dass gerade im Kanton Bern die Lex Koller in vielen Fällen faktisch ausser Kraft gesetzt wurde. Ob beim omanischen Zentralbanker in Gstaad oder beim russischen Industriellen in Brienz: die Behörden verschliessen beide Augen, um ihnen den Erwerb von Liegenschaften zu ermöglichen.
Wie weit schwerreiche Ausländer gehen dürfen, zeigt sich in einem besonders krassen Fall in Grindelwald. Dort hat eine vermögende Frau (62) aus den Niederlanden im Jahr 2016 ein 1450 Quadratmeter grosses Grundstück erwerben und darauf eine Villa mit angeblich 249 Quadratmetern Wohnfläche bauen dürfen. Ihr unmittelbarer Nachbar: der für den Hochbau zuständige Vize-Gemeindepräsident von Grindelwald. Dieser kaufte das Grundstück und baute sein Haus zeitgleich auf der Nachbarparzelle.
Familien-Märchen der reichen Holländerin
Weil die Villa der Holländerin grösser ist, als es die Lex Koller erlaubt, musste sie den Mehrbedarf bei der Wohnfläche nachweisen. Allerdings zeigte sich der stellvertretende Regierungsstatthalter der Region, Sandro Wegmüller, sehr leichtgläubig. So reichte es der Holländerin anzugeben, dass sie den «Gedanken einer Grossfamilie pflege» und darum mehr als 200 Quadratmeter Wohnfläche benötige. Sie und ihr Gatte haben drei Kinder.
Da die Frau an derselben Strasse aber bereits Eigentümerin einer 6½-Zimmer-Wohnung war, kam der Regierungsstatthalter nicht umhin, ihr für den Kauf der neuen Villa eine Auflage gemäss Lex Koller zu machen: Sie müsse die alte Wohnung bis Ende 2017 verkauft haben, sonst erlösche die Bewilligung für das neue Grundstück.
302-m2-Wohnung steht zum Verkauf
Also verkaufte die Niederländerin diese Wohnung – allerdings erst 2019. Die «Käufer»: ihre drei Kinder, die zuvor noch als Hauptargument für den Mehrbedarf der Nettowohnfläche für die neue Villa herhalten mussten. Eigentlich ein allzu billiger Trick, um die Lex Koller zu umgehen – doch weder die Gemeinde noch der Regierungsstatthalter meldeten Einwände dagegen an. Gegenüber Blick sagt Regierungsstatthalter Wegmüller knapp: «Vorliegend erkenne ich keine Umgehung.»
Selbst wenn das rechtens wäre, ergeben sich durch diesen Kuhhandel aber neue Fragen: Die Kinder, auch Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz, haben so nämlich ebenfalls eine Wohnung mit zu viel Nettolohnfläche kaufen dürfen. Laut Verkaufsinserat (die Wohnung steht aktuell für 3,45 Millionen Franken zum Verkauf) beträgt die Nettowohnfläche der 6½-Zimmer-Wohnung laut Werbe-Inserat über
300 Quadratmeter.
Keine Abnahme vor Ort
Wie konnten die Kinder den Mehrbedarf von 100 Quadratmeter nachweisen, um eine Bewilligung zu erhalten? Gar nicht. Laut Wegmüller betrage die Wohnfläche aus Sicht der Regierung nämlich nur 197,7 Quadratmeter.
Wie kommt er auf diese Zahl? «Im Bewilligungsverfahren hatte man uns Grundrisspläne mit der genannten Wohnfläche eingereicht. Und auf dieser Basis haben wir entschieden. Wir gehen nicht vor Ort, um das zu kontrollieren», sagt er. In diesem Fall wäre es offensichtlich die bessere Entscheidung gewesen.
Könnten reiche Ausländer ungehindert Grundstücke in der Schweiz kaufen, würden die Immobilienpreise hierzulande noch stärker durch die Decke gehen. Unter Druck kämen dann die Normalverdienenden in der Schweiz, die sich dann ein Eigenheim noch weniger leisten könnten – oder mit steigenden Mieten konfrontiert wären.
Darum wird seit 1961 der Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland reglementiert. 1985 trat das Gesetz in Kraft, das heute als «Lex Koller» bekannt ist – benannt nach dem Bundesrat, der Ende 90er Jahre eine Revision des Gesetzes vorangetrieben hatte. Das Gesetz hat ein Ziel: Ausländern, die ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben, den Zugang zum Immobilienmarkt in der Schweiz massiv zu erschweren.
Immer wieder gibt es Versuche, das Gesetz zu entschärfen. 2007 wollten es gar alle grossen Parteien und der Bundesrat ganz abschaffen. Der Anlauf scheiterte. Damals entstand im Ausland eine hohe Nachfrage nach Schweizer Grund und Boden – der Bundesrat sah ein, dass die Lex Koller «das derzeit einzige Instrument (ist), das die Nachfrage auf dem schweizerischen Immobilienmarkt zu dämpfen vermag».
Könnten reiche Ausländer ungehindert Grundstücke in der Schweiz kaufen, würden die Immobilienpreise hierzulande noch stärker durch die Decke gehen. Unter Druck kämen dann die Normalverdienenden in der Schweiz, die sich dann ein Eigenheim noch weniger leisten könnten – oder mit steigenden Mieten konfrontiert wären.
Darum wird seit 1961 der Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland reglementiert. 1985 trat das Gesetz in Kraft, das heute als «Lex Koller» bekannt ist – benannt nach dem Bundesrat, der Ende 90er Jahre eine Revision des Gesetzes vorangetrieben hatte. Das Gesetz hat ein Ziel: Ausländern, die ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben, den Zugang zum Immobilienmarkt in der Schweiz massiv zu erschweren.
Immer wieder gibt es Versuche, das Gesetz zu entschärfen. 2007 wollten es gar alle grossen Parteien und der Bundesrat ganz abschaffen. Der Anlauf scheiterte. Damals entstand im Ausland eine hohe Nachfrage nach Schweizer Grund und Boden – der Bundesrat sah ein, dass die Lex Koller «das derzeit einzige Instrument (ist), das die Nachfrage auf dem schweizerischen Immobilienmarkt zu dämpfen vermag».